Abgabepflicht, Fristen

Einkommsteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung für 2022 und 2023 unterliegt bestimmten Abgabefristen. Der Beitrag zeigt, wer zur Abgabe verpflichtet ist und welche Folgen Fristversäumnisse haben.

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Einkommensteuererklärung für 2022 und 2023 richtig abgeben: Pflicht, Fristen, Sanktionen

Steuerpflichtige können oder müssen ihre Einkommensteuererklärung bei dem Finanzamt einreichen. Dabei gibt es unterschiedliche Fristen. Diese erklären wir und erläutern, wer zur Abgabe verpflichtet ist.

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Inhaltsverzeichnis


1. Einkommensteuererklärung einfach erklärt

Die Einkommensteuererklärung ist ein formales Dokument, mit dem eine natürliche Person gegenüber dem Finanzamt ihre Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten innerhalb eines bestimmten Kalenderjahres offenlegt. Auf Basis dieser Angaben ermittelt das Finanzamt die Einkommensteuerschuld des Steuerpflichtigen. Falls zu viel Steuern im Laufe des Jahres einbehalten wurden (z. B. durch Lohnsteuer), kann es zu einer Steuerrückzahlung kommen. Andererseits kann es auch sein, dass der Steuerpflichtige nachzahlen muss.

Hauptbestandteile einer Einkommensteuererklärung sind die persönlichen Daten, die Werbungskosten und die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Die persönlichen Daten umfassen Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Steuernummer, Bankverbindung und den Familienstand.

Nach Einreichung der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt prüft dieses die Angaben und erstellt einen Einkommensteuerbescheid. In diesem Bescheid wird die festgesetzte Einkommensteuer mitgeteilt und geprüft, ob eine Erstattung oder eine Nachzahlung erfolgt.

2. Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung

Nicht jeder Steuerpflichtige ist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Vielmehr sind Steuerpflichtige nur unter gewissen Voraussetzungen zur Abgabe verpflichtet. Das betrifft

  • Bürger mit einem individuellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte,
  • Verheiratete mit einer Kombination der Steuerklassen 3 und 5 (sogenannter Splittingtarif) oder Steuerklasse 4 mit Faktor
  • Personen mit Steuerklasse 6 bei einem Partner
  • Bürger, die im Jahr mehr als EUR 410 an Lohnersatzleistungen beziehen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld),
  • Steuerpflichtige, die neben dem Arbeitslohn Nebeneinkünfte von mehr als EUR 410 beziehen (zum Beispiel aus Mieteinnahmen über unbewegliches Vermögen) oder als Vermittler Provisionen von über EUR 256 beziehen. Bei Mieteinnahmen über bewegliches Vermögen ist zudem zu beachten, dass hier die Grenze auch nur EUR 256 beträgt.
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3. Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung

3.1. Eigenhändige Abgabe

Steuerpflichtige können entscheiden, ob sie ihre Einkommensteuererklärung selbst vornehmen oder durch einen Steuerberater erledigen lassen möchten. Abhängig davon gelten auch unterschiedliche Fristen.

Möchten Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 selbst erstellen, so ist dafür bis zum 30. September 2023 Zeit. Da aber der 30. September ein Samstag ist, verschiebt sich der Tag für die Abgabe auf den nächsten Werktag. Daher ist bis zum 02.Oktober 2023 Zeit.

Für die Steuererklärung 2023 läuft die Frist am 31. August 2024 aus. Auch dieser Tag ist aber ein Samstag, so dass der maßgebliche Tag der 02. September 2024 ist.

Es kann sein, dass das Finanzamt bereits vor der üblichen Frist die Steuererklärung einfordert. Der individuell angesetzten Termin ist dann verbindlich.

3.2. Abgabe durch den Steuerberater

Sollten Sie Ihre Einkommensteuererklärung nicht rechtzeitig bewältigen können oder damit überfordert sein, so können sie sich professionell durch einen Steuerberater unterstützen lassen. Bei der Abgabe durch einen Steuerberater oder auch durch einen Lohnsteuerverein gilt generell ein Aufschub von sieben Monaten. Für die Erklärung für das Steuerjahr 2022 ist damit Zeit bis zum 31. Juli 2024. Für das Steuerjahr 2023 ist der 31. Mai 2025 maßgeblich. Da dieser Tag auf ein Wochenende fällt, ist der 02. Juni 2025 relevant.

3.3. Verlängerung der Frist

Die Frist zur Abgabe der Einkommnsteuererklärung kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden. Die Verlängerung ist schriftlich bei dem Finanzamt zu beantragen. Der Antrag ist dabei zu begründen. Zudem sollte auch ein neuer Termin vorgeschlagen werden. Gründe, die eine Verlängerung der Frist für die Steuererklärung rechtfertigen sind zum Beispiel eine längere, schwerwiegende Krankheit, ein länger andauernder Aufenthalt im Ausland oder ein Umzug. Auf die Verlängerung besteht jedoch kein Anspruch.

3.4. Frist bei freiwilliger Abgabe der Steuererklärung

Viele Steuerpflichtige sind nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Sie haben 4 Jahre Zeit, um die freiwillige Steuererklärung abzugeben. Somit wäre für das Jahr 2022 Silvester 2026 der Stichtag.

Christoph Juhn im Beratungsgespräch

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4. Was passiert, wenn die Einkommensteuererklärung zu spät eingereicht wurde?

Wird die Steuererklärung zu spät eingereicht, so hat das Folgen. Das zu späte oder fehlende Einreichen der Steuererklärung hat zunächst eine Geldstrafe in Form eines Verspätungszuschlags zur Folge. Dieser muss zusätzlich zur Einkommensteuer gezahlt werden. Einen Ermessensspielraum bezüglich der Auferlegung des Verspätungszuschlags gibt es in der Regel nur, wenn die Steuererklärung innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres eingeht. In diesem Zeitraum kann das Finanzamt daher einen Verspätungszuschlag verlangen. Danach muss sie ihn erheben. Er beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer und dabei mindestens EUR 25 pro angefangenem Monat. Neben dem Verspätungszuschlag kann das Finanzamt noch zusätzlich Zwangsgeld und Verspätungszinsen verlangen. Zudem kann die Zahlung der fälligen Steuer durch einen Schätzbescheid von dem zuständigen Finanzamt eingefordert werden.


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