Disquotale Gewinnausschüttung bei der GmbH
Disquotale Gewinnausschüttung bei der GmbH erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.
Bekannt aus
Disquotale Gewinnausschüttung bei der GmbH
Bisher hatte sich die Finanzverwaltung zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter und disquotaler Gewinnausschüttungen nur restriktiv verhalten. Nach der nunmehr sich häufenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte ist eine inkongruente Gewinnausschüttung wohl generell nicht missbräuchlich i. S. d. § 42 AO. Auch wenn es an außersteuerlichen Gründen fehlt, ist nunmehr nicht per-se der Tatbestand des Gestaltungsmissbrauchs erfüllt.
Änderung der Verwaltungsauffassung: Disquotale Gewinnausschüttungen sind bei der GmbH und AG nun zulässig
Mit ihrem Schreiben vom 17. Dezember 2013 erkennt die Finanzverwaltung die inkongruente Gewinnausschüttung – im Einklang mit aktueller BFH-Judikatur – grundsätzlich als zulässige Gestaltung an. Voraussetzung hierfür ist jedoch die gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit der inkongruenten Gewinnausschüttung, was bei deutschen Kapitalgesellschaften – namentlich der GmbH und der AG – aber grundsätzlich möglich ist.
Ein Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO kann bei der inkongruenten Gewinnausschüttung aber nach Auffassung der Finanzverwaltung dennoch vorliegen, wenn die disquotale Gewinnverteilung mit weiteren Gestaltungen verknüpft wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Gewinnverteilung nur kurzfristig gilt oder wiederholt geändert wird.
Weitere Gestaltungsmodelle
Darüber hinaus enthält die Präsentation weitere Gestaltungsmodelle zu ähnlichen Themen.
Steuerberater für die disquotale Gewinnausschüttung
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz.[/vc_cta]
Gliederung der Präsentation
1. Inkongruente Gewinnausschüttung
2. Zinsen auf nicht fremdübliches Darlehen an Gesellschafter
3. Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung?
4. Zufluss bei Gehaltsverzicht durch GGF
5. Britische Limited
6. Formelle und materielle Korrespondenz im KStG
Fachreferent beim Steuerberaterverband für Steuerrecht
Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen ca. 1500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu „Inkongruenten und disquotalen Gewinnausschüttungen“ gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:
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