Disquotale Gewinnausschüttung bei der GmbH

Disquotale Gewinnausschüttung bei der GmbH erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.

Online-Termin
Webinar

Bekannt aus

handelsblatt
ZDF_logo-sw
bundesfinanzakademie
springer-professional
wirtschafts-woche
greator
westfaelischeranzeiger
venturecapital
UNITEDNETWORKER
Umweltdialog
tzonline
Stern
StartupValley
springerprofessional
Soester_Anzeiger
StartingUp
stahleisen
Schwaebische_Zeitung
Schlitzer_Bote
sauerlandkurier
ruhr24
rotenburgerrundschau
rosenheim
Publicus
ptmagazin
Produktionsleiter
portalderwirtschaft
Personalleiter
onpulson
offenbachpost
oberhessischezeitung
Oberbayrisches-Volksblatt
networkkarriere
netcoo
muenchnermerkur
mittelstandcafe
metall-markt
meineanzeigenzeitung
Markt-und-Mittelstand
marbachacademy
Mannheim24
mangfall24
lindauerzeitung
leinetal24
Lauterbacher_Anzeiger
kurierverlag
kryptomagazin
kreiszeitung
Kreisbote
Kinzigtal_Nachrichten
kfzbetrieb
keysalekabine
itp
itdaily
ipmittelstand
innsalzach
industr
Huenfelder_Zeitung
HNA
hersfelder-Anzeiger
heiseonline
Heidelberg24
haufe
hasselwander
Hanauer_Anzeiger
hallomuenchen
Gruenderszene
graenzbote
gmuender-tagespost
gmbhchef
gmb
giesseneranzeiger
Gastgewerbe-Magazin
fundscene
Fuldaer_Zeitung
frankfurterneuepresse
fondsprofessionell
firmenautoonline
finanzwelt
fehmarn24
expertenreport
expertennetzwerk
expat
Econo
ecommercemagazin
dup
digitalbusiness
dienews
Deutschlandfunk
dasgelbeblatt
computerweekly
cloudcomputing
chbeckonline
cash
capital
bw24
buzzfeed
business-punk
businessbike
bild

Disquotale Gewinnausschüttung bei der GmbH

Bisher hatte sich die Finanzverwaltung zur steuerlichen Anerkennung inkongruenter und disquotaler Gewinnausschüttungen nur restriktiv verhalten. Nach der nunmehr sich häufenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte ist eine inkongruente Gewinnausschüttung wohl generell nicht missbräuchlich i. S. d. § 42 AO. Auch wenn es an außersteuerlichen Gründen fehlt, ist nunmehr nicht per-se der Tatbestand des Gestaltungsmissbrauchs erfüllt.


Änderung der Verwaltungsauffassung: Disquotale Gewinnausschüttungen sind bei der GmbH und AG nun zulässig

Mit ihrem Schreiben vom 17. Dezember 2013 erkennt die Finanzverwaltung die inkongruente Gewinnausschüttung – im Einklang mit aktueller BFH-Judikatur – grundsätzlich als zulässige Gestaltung an. Voraussetzung hierfür ist jedoch die gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit der inkongruenten Gewinnausschüttung, was bei deutschen Kapitalgesellschaften – namentlich der GmbH und der AG – aber grundsätzlich möglich ist.

Ein Gestaltungsmissbrauch i. S. d. § 42 AO kann bei der inkongruenten Gewinnausschüttung aber nach Auffassung der Finanzverwaltung dennoch vorliegen, wenn die disquotale Gewinnverteilung mit weiteren Gestaltungen verknüpft wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Gewinnverteilung nur kurzfristig gilt oder wiederholt geändert wird.


Weitere Gestaltungsmodelle 

Darüber hinaus enthält die Präsentation weitere Gestaltungsmodelle zu ähnlichen Themen.


Steuerberater für die disquotale Gewinnausschüttung

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von Unternehmen spezialisiert. Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz.[/vc_cta]


Gliederung der Präsentation

1. Inkongruente Gewinnausschüttung
2. Zinsen auf nicht fremdübliches Darlehen an Gesellschafter
3. Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung?
4. Zufluss bei Gehaltsverzicht durch GGF
5. Britische Limited
6. Formelle und materielle Korrespondenz im KStG


Fachreferent beim Steuerberaterverband für Steuerrecht

Seit 2014 sind die Partner unserer Kanzlei regelmäßige Fachreferenten des Steuerberaterverbands Köln. Dabei besuchen ca. 1500 Steuerberater pro Jahr unsere Seminare. Wegen der hohen Nachfrage stellen wir Ihnen unsere Präsentation zu „Inkongruenten und disquotalen Gewinnausschüttungen“ gerne kostenlos zum Download zur Verfügung:

Ihr Browser unterstützt keine direkte PDF-Anzeige innerhalb dieser Webseite. Über den nachfolgenden Link können Sie das PDF öffnen.

PDF öffnen.

Erstberatungs_Termin

Ihr kostenloser Abstimmungstermin – Klarheit für Ihre steuerliche Situation

15 Minuten Mehrwert. Unverbindlich. Persönlich. Individuell für Ihre Situation.

Ihre Ausgangssituation verstehen

Wir erfassen Ihre aktuelle steuerliche und unternehmerische Situation und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihr Anliegen.

Prüfung Ihres Beratungsbedarfs

Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.

Passende Experten und Lösungswege

Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.

Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit

Wir erläutern den weiteren Ablauf und den Rahmen einer möglichen vollwertigen Erstberatung.

Online-Termin buchen