Geht das?

Dienstwagen ohne Geschäftsführergehalt

Ein Dienstwagen kann auch ohne Geschäftsführergehalt steuerlich attraktiv sein. Entscheidend ist jedoch eine sorgfältige Gestaltung, da andernfalls das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) besteht.

Online-Termin
Webinar

Bekannt aus

handelsblatt
ZDF_logo-sw
bundesfinanzakademie
springer-professional
wirtschafts-woche
greator
westfaelischeranzeiger
venturecapital
UNITEDNETWORKER
Umweltdialog
tzonline
Stern
StartupValley
springerprofessional
Soester_Anzeiger
StartingUp
stahleisen
Schwaebische_Zeitung
Schlitzer_Bote
sauerlandkurier
ruhr24
rotenburgerrundschau
rosenheim
Publicus
ptmagazin
Produktionsleiter
portalderwirtschaft
Personalleiter
onpulson
offenbachpost
oberhessischezeitung
Oberbayrisches-Volksblatt
networkkarriere
netcoo
muenchnermerkur
mittelstandcafe
metall-markt
meineanzeigenzeitung
Markt-und-Mittelstand
marbachacademy
Mannheim24
mangfall24
lindauerzeitung
leinetal24
Lauterbacher_Anzeiger
kurierverlag
kryptomagazin
kreiszeitung
Kreisbote
Kinzigtal_Nachrichten
kfzbetrieb
keysalekabine
itp
itdaily
ipmittelstand
innsalzach
industr
Huenfelder_Zeitung
HNA
hersfelder-Anzeiger
heiseonline
Heidelberg24
haufe
hasselwander
Hanauer_Anzeiger
hallomuenchen
Gruenderszene
graenzbote
gmuender-tagespost
gmbhchef
gmb
giesseneranzeiger
Gastgewerbe-Magazin
fundscene
Fuldaer_Zeitung
frankfurterneuepresse
fondsprofessionell
firmenautoonline
finanzwelt
fehmarn24
expertenreport
expertennetzwerk
expat
Econo
ecommercemagazin
dup
digitalbusiness
dienews
Deutschlandfunk
dasgelbeblatt
computerweekly
cloudcomputing
chbeckonline
cash
capital
bw24
buzzfeed
business-punk
businessbike
bild

Dienstwagen ohne Geschäftsführergehalt: Geht das?

Als Gesellschafterin oder Gesellschafterin einer GmbH benötigen Unternehmer mitunter gar kein monatliches Gehalt, um ihren Lebensstandard zu finanzieren. Ein Grund hierfür kann in Kapital- oder Mieteinkünften, ein anderer darin bestehen, dass die Gründung der GmbH neben einem bestehenden Angestelltenverhältnis erfolgte. In diesem Fall kann es steuerlich attraktiv sein, einen Dienstwagen ohne Geschäftsführergehalt an den Gesellschafter-Geschäftsführer zu überlassen.

Doch welche Voraussetzungen gelten hier – und unter welchen Umständen kann das Finanzamt von einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ausgehen?

Unser Video: Das richtige Geschäftsführergehalt bei einer GmbH

Unser Video: Das richtige Geschäftsführergehalt bei einer GmbH

In diesem Video erklären wir, wie Sie das Geschäftsführergehalt bei Ihrer GmbH richtig festlegen!

Termin vereinbaren

Inhaltsverzeichnis


1. Grundsatz: Dienstwagen ohne Geschäftsführergehalt ausgeschlossen

Rein steuerlich kann die GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer keinen Dienstwagen ohne Geschäftsführergehalt überlassen. Denn der Dienstwagen gilt mit seinem Sachbezugswert nach § 8 Absatz 2 EStG als Lohnzahlung im Sinne des § 19 Absatz 1 Nummer 1 EStG. Der Sachbezugswert bestimmt sich in der Regel nach der sogenannten 1-%-Methode, sodass für jeden Monat der Privatnutzung 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeuges zu versteuern ist.

Stellt die Gesellschaft ihrem Geschäftsführer also einen Firmenwagen zur Verfügung, führt diese Überlassung immer zu einem ertragsteuerlichen Gehalt. Dieses ist auf privater Ebene von der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer zu versteuern. Die GmbH muss Lohnsteuer einbehalten, sofern die Summe der „Gehaltszahlungen“ den Grundfreibetrag überschreitet.

Mit der Formulierung „Dienstwagen ohne Geschäftsführergehalt“ ist daher gemeint, dass neben der Bereitstellung des Firmenwagens keine weiteren Gehaltszahlungen erfolgen. Die Entlohnung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers besteht also ausschließlich in der Nutzungsmöglichkeit des betrieblichen Fahrzeuges.

2. Dienstwagen ohne Geschäftsführergehalt als verdeckte Gewinnausschüttung

Während es beim Dienstwagen ohne Geschäftsführergehalt zumindest keine lohnsteuerlichen Fragen gibt, stellen sich diese im Hinblick auf das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Diese Thematik betrifft allerdings nur Sachverhalte, in denen die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer auch am Stammkapital der GmbH beteiligt ist.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nach R 8.5 Absatz 1 KStR immer dann vor, wenn eine Kapitalgesellschaft

  • ihrem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person
  • außerhalb der durch Beschluss vorgesehenen (offenen) Gewinnausschüttungen
  • einen Vermögensvorteil zuwendet und
  • dieser Vermögensvorteil nicht fremdüblich ist, die Kapitalgesellschaft den Vorteil einem fremden Dritten also nicht in dieser Form zugewendet hätte.

Die Rechtsprechung geht bei Dienstwägen davon aus, dass diese Bestandteil der Gesamtvergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind.

Strittig ist allerdings, ob der Dienstwagen auch ohne Geschäftsführergehalt zur Verfügung gestellt werden kann. Maßgebend hierfür ist der Fremdvergleichsgrundsatz. Es muss also fremdüblich sein, die Vergütung des Geschäftsführers ausschließlich aus einem Sachbezug zusammenzusetzen. Fehlt es hieran, liegt eine vGA mit der Folge einer außerbilanziellen Hinzurechnung der Betriebsausgaben auf Ebene der GmbH vor. Beim Gesellschafter entsteht ein Kapitalertrag im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 EStG.  

In der Praxis ist daher zu empfehlen, die Geschäftsführervergütung nicht ausschließlich auf einem Dienstwagen aufzubauen, da das Finanzamt hier die Ernsthaftigkeit des Anstellungsvertrages insgesamt in Zweifel ziehen kann. Besser ist die Vereinbarung eines niedrigen Monatsgehaltes, zum Beispiel EUR 500. Zusätzlich hat der Geschäftsführer dann Anspruch auf die Privatnutzung des Firmenwagens.


Steuerberater für GmbH-Steuerrecht

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung von GmbHs und ihren Gesellschaftern spezialisiert. Hierbei schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

GmbH-Besteuerung

  1. Gründung von Holdinggesellschaften (Realisierung steuerfreier Veräußerungsgewinne, Dividendenerträge)
  2. Entwicklung individueller Gestaltungsmodelle im internationalen Steuerrecht, beim Unternehmenskauf/-verkauf und bei Umstrukturierungen)
  3. Ausarbeitung von Vermeidungsstrategien für den Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO
  4. Beratung beim Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:

Erstberatungs_Termin

Ihr kostenloser Abstimmungstermin – Klarheit für Ihre steuerliche Situation

15 Minuten Mehrwert. Unverbindlich. Persönlich. Individuell für Ihre Situation.

Ihre Ausgangssituation verstehen

Wir erfassen Ihre aktuelle steuerliche und unternehmerische Situation und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihr Anliegen.

Prüfung Ihres Beratungsbedarfs

Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.

Passende Experten und Lösungswege

Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.

Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit

Wir erläutern den weiteren Ablauf und den Rahmen einer möglichen vollwertigen Erstberatung.

Online-Termin buchen