Anteilsvereinigung erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, was eine Anteilsvereinigung meint und wie diese bei der Grunderwerbsteuer relevant ist.

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Anteilsvereinigung

Das Wichtigste in Kürze

Die grunderwerbsteuerlichen Regelungen zur Anteilsvereinigung dienen dazu, die Besteuerung von Grundstücksübertragungen auch in Fällen sicherzustellen, in denen diese durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen verborgen werden. Gleichzeitig erhöht sich die Transparenz bei Immobilientransaktionen. Steuerpflichtige müssen bei geplanten Anteilskäufen die Grunderwerbsteuer sorgfältig berücksichtigen, um unvorhergesehene Steuerbelastungen zu vermeiden.


Was ist eine Anteilsvereinigung?

Die Anteilsvereinigung ist ein steuerlicher Begriff aus dem Bereich der Grunderwerbsteuer. Es beschreibt einen Tatbestand, bei dem der Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft die Grunderwerbsteuerpflicht auslöst. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Grunderwerbsteuer auch dann erhoben wird, wenn der Veräußerer Grundstücke indirekt durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen überträgt. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 1 Absatz 2a und Absatz 3 GrEStG. Sie betrifft vor allem größere Transaktionen, wie den Erwerb von Immobilienportfolios oder Unternehmensübernahmen.

Eine Anteilsvereinigung liegt vor, wenn mindestens 90 Prozent der Anteile einer Gesellschaft, die Eigentümerin eines inländischen Grundstücks ist, direkt oder indirekt in der Hand eines Erwerbers oder einer Erwerbergruppe vereinigt werden (§ 1 Absatz 2a GrEStG). Dies kann zum einen durch den direkten Erwerb von Anteilen geschehen. Zum anderen ist auch die Bündelung über Zwischengesellschaften tatbestandsmäßig. Maßgeblich ist, dass die Beherrschung der Gesellschaft und damit die Kontrolle über die Grundstücke auf den Erwerber übergeht. Diese Regelung wurde eingeführt, um Steuerumgehungen zu verhindern. Bei diesen wurden Grundstücke nicht durch eine klassische Eigentumsübertragung, sondern durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen veräußert.

Ein praktisches Beispiel für die Anteilsvereinigung: Eine GmbH besitzt ein Grundstück. Nun erwirbt eine Person 90 Prozent oder mehr der Anteile dieser GmbH. Dann entsteht die Grunderwerbsteuer, obwohl das Grundstück selbst nicht direkt übertragen wurde. Der Steuersatz richtet sich dann nach dem jeweiligen Landesrecht. Er beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Grundstückswerts.

Neben der klassischen Anteilsvereinigung regelt § 1 Abs. 2b GrEStG auch den Gesellschafterwechsel bei Personengesellschaften. Hier entsteht die Steuerpflicht, wenn innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 Prozent der Anteile an einer Gesellschaft, die ein Grundstück hält, auf neue Gesellschafter übergehen.

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