Doppelbesteuerungsabkommen erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, was Doppelbesteuerungsabkommen sind und welches Land das Besteuerungsrecht hat.

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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Das Wichtigste in Kürze

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der die Besteuerungsrechte zwischen diesen Staaten aufteilt. So soll er sicherstellen, dass nicht beide Staaten dasselbe Einkommen beziehungsweise denselben Vermögenswert grenzüberschreitend tätiger Personen und Unternehmen besteuern. Das Ziel ist, die Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen zu verhindern oder zumindest zu mildern.


Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Die Globalisierung und der internationale Handel haben dazu geführt, dass Unternehmen aber auch Einzelpersonen häufig in mehreren Ländern tätig sind. Ohne ein Doppelbesteuerungsabkommen könnten diese Unternehmen und Personen in der Gefahr stehen, in jedem Land, in dem sie tätig sind, vollständig der Steuer zu unterliegen und es käme zu einer Doppelbesteuerung. Dies würde nicht nur zu einer ungerechten Belastung führen, sondern auch den grenzüberschreitenden Handel und Investitionen behindern.

Ein Doppelbesteuerungsabkommen legt daher fest, welches Land das Recht hat, in verschiedenen Situationen Steuern zu erheben und wie viel. Es gibt verschiedene Modelle von Doppelbesteuerungsabkommen, aber sie enthalten in der Regel Regelungen zu den folgenden Themen:

  1. Ansässigkeit: Bestimmung, in welchem Land eine Person oder ein Unternehmen als ansässig gilt. Nur das Ansässigkeitsland hat grundsätzlich das uneingeschränkte Besteuerungsrecht, es sei denn, es gibt spezielle Regelungen für bestimmte Einkünfte. In Deutschland nennt sich dies unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG, § 1 KStG)
  2. Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren: Regelung der Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die über Grenzen hinweg gezahlt werden. Normalerweise hat der Staat, in dem der Empfänger ansässig ist, das Besteuerungsrecht, aber auch der Quellenstaat kann unter Umständen besteuern, oft zu einem reduzierten Satz.
  3. Betriebsstätten: Definition dessen, was als Betriebsstätte gilt und Regelung der Besteuerung von Einkommen, das durch solche Einrichtungen erzielt wird.
  4. Verrechnungspreise: Regelung zur Bewertung von Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen in verschiedenen Ländern, um Gewinnverlagerungen zu verhindern.
  5. Verfahren zur Streitbeilegung: Mechanismen zur Lösung von Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des Abkommens, oft durch gegenseitige Einigungsverfahren.
  6. Informationsaustausch: Bestimmungen über den Austausch von Informationen zwischen den Steuerbehörden der Vertragsstaaten, um Steuerhinterziehung und -vermeidung zu bekämpfen.

Zusätzlich zu diesen Hauptthemen können Doppelbesteuerungsabkommen auch Regelungen zu anderen Einkommensarten, zur Vermögensbesteuerung, zur Erbschaft- und Schenkungsteuer und zu speziellen Branchen oder Situationen enthalten.

Die genauen Bestimmungen eines Doppelbesteuerungsabkommen können je nach den beteiligten Ländern und ihren jeweiligen wirtschaftlichen und steuerlichen Interessen variieren. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel Vorrang vor den nationalen Steuergesetzen der Vertragsstaaten hat. Dies bedeutet, dass die Bestimmungen des Abkommens anzuwenden sind, auch wenn sie im Widerspruch zu den nationalen Gesetzen stehen.

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