Kirchensteuer erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir die Kirchensteuer, wie sie erhoben wird und welche rechtlichen Grundlagen sie hat.

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Kirchensteuer

Das Wichtigste in Kürze

Die Kirchensteuer ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Kirchen in Deutschland. Sie stellt sicher, dass die Kirchen ihre vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen können. Sie basiert auf der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und wird als Prozentsatz der Einkommensteuer erhoben. Spezielle Regelungen und Ausnahmen passen die Kirchensteuer an die individuellen Gegebenheiten der Steuerpflichtigen an. Die Einnahmen aus der Kirchensteuer kommen direkt den kirchlichen und sozialen Projekten zugute, die das Gemeinwesen stärken und unterstützen.


Was ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist eine spezielle Steuer, die in Deutschland von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften erhoben wird. Dazu gehören die evangelische und katholische Kirche. Sie dient der Finanzierung der Aufgaben und Aktivitäten der Kirchen, einschließlich sozialer, karitativer und bildungspolitischer Projekte.

Die rechtliche Basis für die Erhebung der Kirchensteuer liegt in den Kirchensteuergesetzen der jeweiligen Bundesländer und den Kirchengesetzen der einzelnen Religionsgemeinschaften. Diese Regelungen sind verfassungsrechtlich abgesichert durch Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung. Dort ist den Religionsgemeinschaften das Recht eingeräumt, Steuern von ihren Mitgliedern zu erheben.

Die Kirchensteuer wird in Deutschland in der Regel als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben. Dabei gibt es zwei Hauptformen. Zunächst kann der Arbeitgeber die Kirchensteuer direkt einbehalten und an das Finanzamt abführen. Darüber hinaus kann das Finanzamt die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berechnen und einziehen.

Die Höhe der Kirchensteuer variiert je nach Bundesland. Sie beträgt in den meisten Bundesländern 9% der Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8%. Die genaue Höhe hängt also von der individuellen Einkommenssituation und der daraus resultierenden Einkommensteuer ab.

Kirchensteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehören und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Kirchenmitgliedschaft und damit die Kirchensteuerpflicht beginnen in der Regel mit der Taufe. Demgegenüber endet die Kirchensteuerpflicht mit dem Austritt aus der Kirche. Dieser ist beim zuständigen Standesamt oder Amtsgericht zu erklären.

Es gibt bestimmte Sonderregelungen und Ausnahmen bei der Kirchensteuer. So können beispielsweise Paare, bei denen nur ein Partner kirchensteuerpflichtig ist, die sogenannte „besondere Kirchensteuer“ wählen. Dann ist einen günstigerer Steuersatz für den kirchensteuerpflichtigen Partner möglich. Auch für Kapitalerträge gibt es spezielle Regelungen, wobei die Kirchensteuer hier durch einen Zuschlag zur Kapitalertragsteuer direkt von den Banken einbehalten und abgeführt wird (Abgeltungsteuer).

Die Kirchensteuer ist eine wesentliche Finanzierungsquelle für die Kirchen und ermöglicht die Durchführung zahlreicher gemeinnütziger und sozialer Projekte. Dazu gehören beispielsweise:

  • Seelsorge und Gemeindearbeit
  • Soziale Dienste wie Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser
  • Bildungsangebote wie Schulen und Universitäten
  • Unterstützung von Hilfsorganisationen und karitativen Einrichtungen
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