Nichtveranlagungsbescheinigung erklärt

Steuerglossar

Die Nichtveranlagungsbescheinigung ermöglicht, die automatische Abführung der Abgeltungsteuer zu verhindern.

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Nichtveranlagungsbescheinigung

Das Wichtigste in Kürze

Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist ein wichtiges Werkzeug im deutschen Steuersystem. Sie ermöglicht Steuerpflichtigen, deren Einkommen unter einem bestimmten Schwellenwert liegt, die automatische Abführung der Abgeltungssteuer zu verhindern. Dies kann sowohl den Verwaltungsaufwand reduzieren als auch sicherstellen, dass Bürger nicht unnötig Steuern zahlen. Es ist jedoch wichtig, die Kriterien und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Nichtveranlagungsbescheinigung zu verstehen. So lassen sich potenzielle Probleme mit dem Finanzamt vermeiden.


Was ist die Nichtveranlagungsbescheinigung?

Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist ein Dokument, das eine besondere Bedeutung für Anleger von Kapitalerträgen hat. Das Hauptziel der Nichtveranlagungsbescheinigung besteht darin, die automatische Abführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zu verhindern. Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie wird normalerweise direkt von den Banken an das Finanzamt abgeführt.

Für viele Anleger bedeutet die direkte Abführung der Abgeltungssteuer, dass sie letztendlich zu viel Steuer zahlen, da sie möglicherweise unterhalb des für die Besteuerung relevanten Einkommens liegen. In solchen Fällen hätten sie Anspruch auf eine Rückerstattung. Das Einreichen einer Steuererklärung, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuerhalten, kann jedoch mühsam sein und einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist hier eine präventive Maßnahme. Sie verhindert, dass die Steuer überhaupt abgezogen wird. Sinnvoll ist die Einreichung daher beispielsweise dann, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen höher als der Sparer-Pauschbetrag ist aber zusammen mit anderen Einkünften unter dem Grundfreibetrag waren.

Nicht jeder ist berechtigt, eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Das Dokument ist hauptsächlich für Personen vorgesehen, die voraussichtlich kein steuerpflichtiges Einkommen haben oder deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt. Das können zum Beispiel Studenten, Rentner mit geringem Einkommen oder auch Personen in der Ausbildung sein.

Wer eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen möchte, muss dies beim zuständigen Finanzamt tun. Hierfür gibt es spezielle Formulare. In diesem Antrag gibt der Steuerpflichtige eine Schätzung seines jährlichen Gesamteinkommens ab. Basierend auf diesen Angaben entscheidet das Finanzamt, ob es eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellt oder nicht. Durch dessen Vorlage bei dem Kreditinstitut erübrigt sich ein Freistellungsauftrag. Das Kreditinstitut muss eine NV-Bescheinigung erst dann beachten (§ 44a Absatz 2 Nummer 2 EStG), wenn diese dem Institut vorliegt. 

Eine NV-Bescheinigung ist nicht unbegrenzt gültig. Sie wird in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Steuerpflichtigen, sicherzustellen, dass seine finanzielle Situation während dieser Zeit im Wesentlichen unverändert bleibt. Sollten sich die finanziellen Verhältnisse erheblich ändern, ist der Steuerpflichtige verpflichtet, dies dem Finanzamt mitzuteilen.

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