Selbstanzeige erklärt
Steuerglossar
In diesem Glossar-Eintrag erklären wir die Folgen einer strafrechtlichen Selbstanzeige und wann diese wirksam ist.
Bekannt aus
Selbstanzeige
Das Wichtigste in Kürze
Die steuerliche Selbstanzeige ist ein wichtiges Instrument für die Wiederherstellung der Steuerehrlichkeit. Sie bietet Steuerpflichtigen die Möglichkeit, Fehler in ihrer Steuererklärung zu korrigieren und einer möglichen Strafverfolgung zu entgehen. Die Komplexität und die ernsthaften rechtlichen Implikationen erfordern jedoch sorgfältige Planung und professionelle Unterstützung.
Was ist die Selbstanzeige?
Die steuerliche Selbstanzeige ist ein rechtliches Instrument im deutschen Steuerrecht. Es ermöglicht dem Steuerpflichtigen, unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den Finanzbehörden zu korrigieren, um so einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Dieses Verfahren ist im § 371 der Abgabenordnung (AO) geregelt und bietet die Möglichkeit der Strafbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen.
Das Hauptziel der Selbstanzeige ist es, Steuerpflichtige zu ermutigen, ihre steuerlichen Pflichten freiwillig und korrekt zu erfüllen. Deswegen soll sie einen Anreiz schaffen, bisher verschwiegene Steuerfakten nachträglich offenzulegen. Dies stärkt die Steuermoral und erhöht das Steueraufkommen, indem es verborgene Steuerquellen mobilisiert.
Eine wirksame Selbstanzeige muss bestimmte Kriterien erfüllen:
- Vollständigkeit: Alle unrichtigen oder unvollständigen Angaben müssen für alle nicht verjährten Steuerperioden korrigiert werden.
- Rechtzeitigkeit: Sie muss erfolgen, bevor die Finanzbehörde eine Prüfungsanordnung erlassen hat, die Tat entdeckt ist oder eine Steuerfahndung eingeleitet wurde.
- Nachzahlung der hinterzogenen Steuern: Der Steuerpflichtige muss in der Lage sein, die nachzuzahlenden Steuern innerhalb einer von der Finanzbehörde gesetzten Frist zu entrichten.
Der Prozess der Selbstanzeige beginnt typischerweise mit der Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Dies ist wichtig, da die korrekte Durchführung der Selbstanzeige entscheidend ist für die Vermeidung von Strafen. Der Berater hilft bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und der Berechnung der nachzuzahlenden Steuern. Die Selbstanzeige wird schriftlich bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht, woraufhin die Behörde prüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind.
Ist die Selbstanzeige vollständig und rechtzeitig erfolgt und sind die hinterzogenen Steuern nachgezahlt, wird der Steuerpflichtige in der Regel von der Strafverfolgung verschont. Falls die Selbstanzeige jedoch Mängel aufweist oder nicht alle hinterzogenen Steuern umfasst, kann sie unwirksam sein. Dann drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Ihr kostenloser Abstimmungstermin – Klarheit für Ihre steuerliche Situation
15 Minuten Mehrwert. Unverbindlich. Persönlich. Individuell für Ihre Situation.
Ihre Ausgangssituation verstehen
Wir erfassen Ihre aktuelle steuerliche und unternehmerische Situation und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihr Anliegen.
Prüfung Ihres Beratungsbedarfs
Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.
Passende Experten und Lösungswege
Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.
Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit
Wir erläutern den weiteren Ablauf und den Rahmen einer möglichen vollwertigen Erstberatung.
Wir beraten deutschlandweit – und an unseren 5 Standorten vor Ort.
Deutschlandweit
kostenlosen Termin vereinbaren
KöLN
Im Zollhafen 24
50678 Köln
DüSSELDORF
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
FRANKFURT
Große Gallusstraße 14
60315 Frankfurt a. M.
BONN
Bundeskanzlerplatz 2
53113 Bonn
DUBAI
Investments Park 2
Dubai (VAE)
