Selbstanzeige erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir die Folgen einer strafrechtlichen Selbstanzeige und wann diese wirksam ist.

Online-Termin
Webinar

Bekannt aus

handelsblatt
ZDF_logo-sw
bundesfinanzakademie
springer-professional
wirtschafts-woche
greator
westfaelischeranzeiger
venturecapital
UNITEDNETWORKER
Umweltdialog
tzonline
Stern
StartupValley
springerprofessional
Soester_Anzeiger
StartingUp
stahleisen
Schwaebische_Zeitung
Schlitzer_Bote
sauerlandkurier
ruhr24
rotenburgerrundschau
rosenheim
Publicus
ptmagazin
Produktionsleiter
portalderwirtschaft
Personalleiter
onpulson
offenbachpost
oberhessischezeitung
Oberbayrisches-Volksblatt
networkkarriere
netcoo
muenchnermerkur
mittelstandcafe
metall-markt
meineanzeigenzeitung
Markt-und-Mittelstand
marbachacademy
Mannheim24
mangfall24
lindauerzeitung
leinetal24
Lauterbacher_Anzeiger
kurierverlag
kryptomagazin
kreiszeitung
Kreisbote
Kinzigtal_Nachrichten
kfzbetrieb
keysalekabine
itp
itdaily
ipmittelstand
innsalzach
industr
Huenfelder_Zeitung
HNA
hersfelder-Anzeiger
heiseonline
Heidelberg24
haufe
hasselwander
Hanauer_Anzeiger
hallomuenchen
Gruenderszene
graenzbote
gmuender-tagespost
gmbhchef
gmb
giesseneranzeiger
Gastgewerbe-Magazin
fundscene
Fuldaer_Zeitung
frankfurterneuepresse
fondsprofessionell
firmenautoonline
finanzwelt
fehmarn24
expertenreport
expertennetzwerk
expat
Econo
ecommercemagazin
dup
digitalbusiness
dienews
Deutschlandfunk
dasgelbeblatt
computerweekly
cloudcomputing
chbeckonline
cash
capital
bw24
buzzfeed
business-punk
businessbike
bild

Selbstanzeige

Das Wichtigste in Kürze

Die steuerliche Selbstanzeige ist ein wichtiges Instrument für die Wiederherstellung der Steuerehrlichkeit. Sie bietet Steuerpflichtigen die Möglichkeit, Fehler in ihrer Steuererklärung zu korrigieren und einer möglichen Strafverfolgung zu entgehen. Die Komplexität und die ernsthaften rechtlichen Implikationen erfordern jedoch sorgfältige Planung und professionelle Unterstützung.


Was ist die Selbstanzeige?

Die steuerliche Selbstanzeige ist ein rechtliches Instrument im deutschen Steuerrecht. Es ermöglicht dem Steuerpflichtigen, unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber den Finanzbehörden zu korrigieren, um so einer Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Dieses Verfahren ist im § 371 der Abgabenordnung (AO) geregelt und bietet die Möglichkeit der Strafbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen.

Das Hauptziel der Selbstanzeige ist es, Steuerpflichtige zu ermutigen, ihre steuerlichen Pflichten freiwillig und korrekt zu erfüllen. Deswegen soll sie einen Anreiz schaffen, bisher verschwiegene Steuerfakten nachträglich offenzulegen. Dies stärkt die Steuermoral und erhöht das Steueraufkommen, indem es verborgene Steuerquellen mobilisiert.

Eine wirksame Selbstanzeige muss bestimmte Kriterien erfüllen:

  1. Vollständigkeit: Alle unrichtigen oder unvollständigen Angaben müssen für alle nicht verjährten Steuerperioden korrigiert werden.
  2. Rechtzeitigkeit: Sie muss erfolgen, bevor die Finanzbehörde eine Prüfungsanordnung erlassen hat, die Tat entdeckt ist oder eine Steuerfahndung eingeleitet wurde.
  3. Nachzahlung der hinterzogenen Steuern: Der Steuerpflichtige muss in der Lage sein, die nachzuzahlenden Steuern innerhalb einer von der Finanzbehörde gesetzten Frist zu entrichten.

Der Prozess der Selbstanzeige beginnt typischerweise mit der Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Dies ist wichtig, da die korrekte Durchführung der Selbstanzeige entscheidend ist für die Vermeidung von Strafen. Der Berater hilft bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und der Berechnung der nachzuzahlenden Steuern. Die Selbstanzeige wird schriftlich bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht, woraufhin die Behörde prüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind.

Ist die Selbstanzeige vollständig und rechtzeitig erfolgt und sind die hinterzogenen Steuern nachgezahlt, wird der Steuerpflichtige in der Regel von der Strafverfolgung verschont. Falls die Selbstanzeige jedoch Mängel aufweist oder nicht alle hinterzogenen Steuern umfasst, kann sie unwirksam sein. Dann drohen strafrechtliche Konsequenzen.

Erstberatungs_Termin

Ihr kostenloser Abstimmungstermin – Klarheit für Ihre steuerliche Situation

15 Minuten Mehrwert. Unverbindlich. Persönlich. Individuell für Ihre Situation.

Ihre Ausgangssituation verstehen

Wir erfassen Ihre aktuelle steuerliche und unternehmerische Situation und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihr Anliegen.

Prüfung Ihres Beratungsbedarfs

Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.

Passende Experten und Lösungswege

Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.

Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit

Wir erläutern den weiteren Ablauf und den Rahmen einer möglichen vollwertigen Erstberatung.

Online-Termin buchen