Vermächtnis erklärt
Steuerglossar
In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, was ein Vermächtnis ist und wie es sich zur Erbschaft unterscheidet.
Bekannt aus
Vermächtnis
Das Wichtigste in Kürze
Zusammenfassend ist ein Vermächtnis ein wichtiges Instrument im Erbrecht. Er ermöglicht dem Erblasser spezifische Vermögenswerte an bestimmte Personen oder Institutionen zu übertragen, ohne diese zu Erben zu machen. Es bietet Flexibilität und Individualität bei der Gestaltung des letzten Willens.
Was ist ein Vermächtnis?
Ein Vermächtnis ist eine testamentarische Verfügung, durch die der Erblasser (die Person, die das Testament erstellt) einem bestimmten Begünstigten (dem Vermächtnisnehmer) einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Summe Geldes zuwendet. Im deutschen Erbrecht ist das Vermächtnis in den §§ 1939 bis 2194 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Ein Vermächtnis unterscheidet sich von einer Erbschaft. Während ein Erbe die gesamte oder einen Anteil der Erbschaft erhält und somit auch in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt, erhält der Vermächtnisnehmer nur einen konkreten Vermögenswert. Dabei treffen ihn jedoch die Verpflichtungen, die Erben treffen gerade nicht. Der Vermächtnisnehmer hat gegen den oder die Erben einen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses.
Die Erteilung erfolgt durch den Erblasser in seinem Testament oder Erbvertrag. Es kann sich um verschiedene Arten von Vermögenswerten handeln, wie zum Beispiel Geldbeträge, Wertpapiere, Immobilien, Schmuck oder Kunstwerke. Auch nicht-materielle Güter, wie das Recht auf Wohnnutzung, können vermacht werden.
Ein Vermächtnis kann mit Auflagen oder Bedingungen verbunden sein. So kann der Erblasser beispielsweise festlegen, dass der Begünstigte das Vermögen nur erhält, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt oder bestimmte Handlungen vornimmt. Ebenso kann der Erblasser Anordnungen darüber treffen, wie der Vermächtnisnehmer das Vermögen verwenden soll, beispielsweise für wohltätige Zwecke.
In der Praxis spielt das Vermächtnis eine wichtige Rolle, da es dem Erblasser ermöglicht, bestimmte Personen oder Organisationen, die nicht zu den gesetzlichen Erben gehören, zu bedenken. Dadurch kann er individuelle Wünsche und Vorstellungen hinsichtlich der Verteilung seines Vermögens umsetzen.
Es gibt verschiedene Arten von Vermächtnissen, wie beispielsweise das Vorausvermächtnis, das einem Erben vorab bestimmte Gegenstände zuweist, bevor der restliche Nachlass verteilt wird. Ein weiteres Beispiel ist das Verschaffungsvermächtnis. Dabei trifft den Erbe die Verpflichtung, dem Vermächtnisnehmer einen Gegenstand zu beschaffen, der nicht zum Nachlass gehört.
Ein Vermächtnisnehmer hat das Recht, das Vermächtnis anzunehmen oder auszuschlagen. Nimmt er es an, hat er einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben auf Herausgabe. Das bedeutet, dass der Erbe verpflichtet ist, dem Vermächtnisnehmer das Vermächtnis zu übergeben.
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