Vorstand erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, was der Vorstand ist, welche Pflichten er hat und wie seine Einkünfte steuerlich behandelt werden.

Online-Termin
Webinar

Bekannt aus

handelsblatt
ZDF_logo-sw
bundesfinanzakademie
springer-professional
wirtschafts-woche
greator
westfaelischeranzeiger
venturecapital
UNITEDNETWORKER
Umweltdialog
tzonline
Stern
StartupValley
springerprofessional
Soester_Anzeiger
StartingUp
stahleisen
Schwaebische_Zeitung
Schlitzer_Bote
sauerlandkurier
ruhr24
rotenburgerrundschau
rosenheim
Publicus
ptmagazin
Produktionsleiter
portalderwirtschaft
Personalleiter
onpulson
offenbachpost
oberhessischezeitung
Oberbayrisches-Volksblatt
networkkarriere
netcoo
muenchnermerkur
mittelstandcafe
metall-markt
meineanzeigenzeitung
Markt-und-Mittelstand
marbachacademy
Mannheim24
mangfall24
lindauerzeitung
leinetal24
Lauterbacher_Anzeiger
kurierverlag
kryptomagazin
kreiszeitung
Kreisbote
Kinzigtal_Nachrichten
kfzbetrieb
keysalekabine
itp
itdaily
ipmittelstand
innsalzach
industr
Huenfelder_Zeitung
HNA
hersfelder-Anzeiger
heiseonline
Heidelberg24
haufe
hasselwander
Hanauer_Anzeiger
hallomuenchen
Gruenderszene
graenzbote
gmuender-tagespost
gmbhchef
gmb
giesseneranzeiger
Gastgewerbe-Magazin
fundscene
Fuldaer_Zeitung
frankfurterneuepresse
fondsprofessionell
firmenautoonline
finanzwelt
fehmarn24
expertenreport
expertennetzwerk
expat
Econo
ecommercemagazin
dup
digitalbusiness
dienews
Deutschlandfunk
dasgelbeblatt
computerweekly
cloudcomputing
chbeckonline
cash
capital
bw24
buzzfeed
business-punk
businessbike
bild

Vorstand

Das Wichtigste in Kürze

Zusammenfassend ist der Vorstand das oberste Leitungsorgan einer Aktiengesellschaft. Er übernimmt die operative Führung. Daneben ist er auch für die Einhaltung steuerlicher und rechtlicher Vorschriften verantwortlich.


Was ist der Vorstand?

Der Vorstand ist das zentrale Leitungsorgan einer Aktiengesellschaft (AG). Daher ist er für die Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft nach außen verantwortlich ist. Die Aufgaben und Pflichten sind im Aktiengesetz geregelt, insbesondere in den §§ 76 bis 94 AktG. Der Vorstand handelt demnach eigenverantwortlich. Deswegen ist er an keine Weisungen der Hauptversammlung oder des Aufsichtsrats gebunden. Dadurch ist seine Unabhängigkeit sichergestellt. Zudem ist Unternehmensführung und ihre Überwachung getrennt. Auch Genossenschaften oder Vereine haben einen Vorstand.

Zu den Hauptaufgaben des Vorstands gehört die strategische Planung, die operative Führung sowie die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regelungen. Dazu gehört beispielsweise die Satzung. Er vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich (§ 78 AktG). Dabei trifft ihn die Pflicht, die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu führen (§ 93 AktG). Verstöße gegen diese Sorgfaltspflicht können die persönliche Haftung begründen.

Steuerlich ist der Vorstand in mehrfacher Hinsicht relevant. Auf der einen Seite steht die steuerliche Behandlung seiner Einkünfte. Der Vorstand einer AG wird in der Regel als Arbeitnehmer betrachtet. Daher wird seine Vergütung, bestehend aus festen Gehältern, Boni und Sachleistungen, als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gemäß § 19 Absatz 1 EStG versteuert. Die Gesellschaft ist verpflichtet, Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen (§ 38 EStG). Besondere steuerliche Regelungen können bei variablen Vergütungen oder Sachbezügen, wie Dienstwagen, greifen (§ 8 Absatz 2 EStG).

Auf der anderen Seite trägt der Vorstand Verantwortung für die steuerlichen Verpflichtungen der Gesellschaft. Er ist dafür zuständig, dass alle steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die Abgabe von Steuererklärungen und die fristgerechte Zahlung von Steuern. Bei Verletzung dieser Pflichten kann er persönlich haftbar gemacht werden (§ 69 AO).

Erstberatungs_Termin

Ihr kostenloser Abstimmungstermin – Klarheit für Ihre steuerliche Situation

15 Minuten Mehrwert. Unverbindlich. Persönlich. Individuell für Ihre Situation.

Ihre Ausgangssituation verstehen

Wir erfassen Ihre aktuelle steuerliche und unternehmerische Situation und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihr Anliegen.

Prüfung Ihres Beratungsbedarfs

Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.

Passende Experten und Lösungswege

Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.

Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit

Wir erläutern den weiteren Ablauf und den Rahmen einer möglichen vollwertigen Erstberatung.

Online-Termin buchen