Steuerberater für Zahnärzte
Steuerberater für Zahnärzte erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.
Bekannt aus
Steuerberater für Zahnärzte
Im Steuerrecht gibt es viele Besonderheiten und Steuervergünstigungen für Zahnärzte. Daher ist eine spezialisierte Steuerberatung in diesem Bereich besonders wichtig. In Bonn hat sich unsere Kanzlei hierauf konzentriert und verfügt über zusätzliches Fachwissen.
Die Selbstständigkeit als Zahnarzt: Steuerliche Besonderheiten
Egal ob Sie sich in eigener Praxis oder in einer Praxisgemeinschaft selbstständig machen: Steuerlich gelten Sie nunmehr als Unternehmer, und haben entsprechende Pflichten zu erfüllen. Dies beginnt mit der monatlichen Finanzbuchhaltung, sowie der jährlichen Einnahmen-Überschussrechnung und Steuererklärung. Aber auch betriebswirtschaftlich müssen Sie sich elegant aufstellen und sollten entsprechenden fachlichen Rat hinzuziehen.
Hinsichtlich der Einkommensteuer ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber anderen Unternehmern. Hier können Sie mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent kalkulieren. Bei der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer profitieren Sie jedoch von Ihrer Stellung als Freiberufler bzw. von den zahnärztlichen Befreiungen im Umsatzsteuerrecht. Denn Sie müssen weder die Gewerbesteuer noch die Umsatzsteuer abführen. Damit entfällt auch die bürokratische Pflicht, im Monatsrhythmus die Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den steuerlichen Sonderfragen bei Zahnärzten.
Existenzgründung: Der Kauf einer Zahnarzt-Praxis
Beim Kauf einer Praxis oder dem Eintritt in eine Gemeinschaftspraxis treten weitere steuerliche Besonderheiten und Gestaltungsmöglichkeiten auf. Bitte sprechen Sie uns hier unbedingt vor dem Kauf an, sodass wir sicherstellen können, dass insbesondere der Kaufpreis später steuerlich abgeschrieben werden kann (3 bis 8 Jahre); damit erstattet Ihnen das Finanzamt quasi die Hälfte Ihres Kaufpreises wieder zurück. Wir begleiten Sie auch bei der Finanzierung des Vorhabens und erstellen entsprechende Businesspläne.
Steuerberater für Zahnärzte
Die Steuerkanzlei JUHN PARTNER ist in Bonn auf Mediziner (Ärzte und Zahnärzte) spezialisiert. Wenn Sie sich selbstständig machen wollen oder bereits als Zahnarzt selbstständig sind, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten (Finanzbuchhaltung, Steuererklärungen, Anträge etc.). Zusätzlich sichern Ihnen durch eine guten Beratung steuerliche Vorteile und betriebswirtschaftliche Einsparmöglichkeiten.
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Ihr kostenloser Abstimmungstermin – Klarheit für Ihre steuerliche Situation
15 Minuten Mehrwert. Unverbindlich. Persönlich. Individuell für Ihre Situation.
Ihre Ausgangssituation verstehen
Wir erfassen Ihre aktuelle steuerliche und unternehmerische Situation und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihr Anliegen.
Prüfung Ihres Beratungsbedarfs
Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.
Passende Experten und Lösungswege
Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.
Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit
Wir erläutern den weiteren Ablauf und den Rahmen einer möglichen vollwertigen Erstberatung.
Wir beraten deutschlandweit – und an unseren 5 Standorten vor Ort.
Deutschlandweit
kostenlosen Termin vereinbaren
KöLN
Im Zollhafen 24
50678 Köln
DüSSELDORF
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
FRANKFURT
Große Gallusstraße 14
60315 Frankfurt a. M.
BONN
Bundeskanzlerplatz 2
53113 Bonn
DUBAI
Investments Park 2
Dubai (VAE)
