Erbschaftsteuererklärung richtig ausfüllen
Erbschaftsteuererklärung richtig ausfüllen erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.
Bekannt aus
Erbschaftsteuererklärung richtig ausfüllen
Im Erbfall muss jeder Erbe eine eigene Erbschaftsteuererklärung abgeben. Hier ist spezielle Beratung besonders wichtig. Zuständig ein besonderes Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzamt und nicht das Wohnsitzfinanzamt.
1. Anzeigefrist nach § 30 ErbStG
Jeder Erbe muss das Finanzamt über den Erbanfall mit einer ordentlichen Anzeige nach § 30 ErbStG informieren. Die Frist hierzu beträgt nach § 30 ErbStG drei Monate und beginnt, sobald der Erbe Kenntnis vom Erbanfall hat. Zuständig ist nicht das Wohnsitzfinanzamt, sondern das Erbschaftsteuerfinanzamt.
2. Abgabefrist für die Erbschaftsteuererklärung samt Bewertung
Grundsätzlich sind die Erben nicht verpflichtet, selbstständige und pro-aktiv eine Erbschaftsteuererklärung einzureichen. Die Anzeige des Erbfalls nach § 30 ErbStG reicht zunächst. Doch meist fordert das Finanzamt den Erben anschließend auf, eine Erbschaftsteuererklärung einzureichen. Hierzu müssen Sie mindesten eine Frist von einem Monat eingeräumt bekommen. Meist ist die Frist jedoch länger. Wir als Steuerberater können problemlos eine Fristverlängerung beantragen.
Ist Unternehmensvermögen (Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften bzw. Personengesellschaften) oder Immobilienvermögen in der Erbmasse, ist zudem eine Bewertung nach dem Bewertungsgesetz vorzunehmen. Für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung benötigen Sie unbedingt professionelle Hilfe, um Fehler zu vermeiden.
Haben Sie Fragen zur
Erbschaftsteuererklärung?
Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:
3. Zuständiges Erbschaftsteuerfinanzamt
Steuerberater vor Ort: Für die Region Bonn, Köln, Düren, Aachen, Königswinter, Sankt Augustin, Troisdorf, Euskirchen, Bad Honnef, Hennef, Bergisch Gladbach, Brühl, Bergheim sowie Eschweiler ist das Finanzamt Aachen-Stadt für Erbfälle und Schenkungsfälle zuständig:
Finanzamt Aachen-Stadt
Krefelder Str. 210
52070 Aachen
Tel. 0241 469-0
Service@FA-5201.fin-nrw.de
http://www.finanzamt-Aachen-Stadt.de
4. Honorar: Was kostet eine Erbschaftsteuererklärung
Das Honorar und die Steuerberaterkosten für die Erbschaftsteuererklärung bestimmen sich dabei nach der StBVV und hängen vom vererbten Vermögen ab. Bei kleinem Vermögen, welches die Erbschaftsteuerfreibeträge gerade überschreitet (ca. EUR 500.000,00), beginnt die Gebühr bereits beispielsweise bei ca. EUR 1.500,00 und steigt dann mit zunehmender Erbmasse an.
5. Erbschaft & Selbstanzeige?
Nichts selten geht mit einer Erbschaft auch eine Selbstanzeige einher. Hierzu zwei Beispiele:
Der Erblasser hat Einnahmen in seiner Einkommensteuererklärung nicht erfasst. Der Erben übernimmt anschließend das Vermögen und kennt die Steuerhinterziehung des Erblassers. Der Erbe hat dann nach § 153 AO die Pflicht, für den Erben unverzüglich korrigierte Einkommensteuererklärung für die vorangegangenen 10 Jahre einzureichen. Diese gelten dann als Selbstanzeige. Kommt der dieser Pflicht nicht nach, wird er selbst zum Steuerhinterzieher.
Der Erbe hat es unterlassen eine Erbschaft nach § 30 ErbStG dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Dann kann er auch später diese Informationspflicht nachholen. Das wird dann als Selbstanzeige gewertet.
Steuerberater für Erbschaften
Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zur Vermögensnachfolge spezialisiert. Bei Erbfällen schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Beratung zum Erbschaftsteuerrecht (Freibeträge, Anzeigepflichten)
- Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
- Empfehlungen vor Schenkungen zu Lebzeiten
- Beratung zum internationalen Erbschaftsteuerrecht
- Beratung zum Nießbrauchrecht
Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:
Präsentation zum aktuellen Erbschaftsteuerrecht 2016
Wir halten regelmäßig Vorträge zum Erbrecht, zur Erbschaftsteuer sowie zur Schenkungsteuer. Einen Auszug aus unserer Präsentation steht Ihnen hier zum kostenlosen Download zur Verfügung:
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