Video: Was Sie bei der Spaltung einer GmbH beachten müssen (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung)

Video: Was Sie bei der Spaltung einer GmbH beachten müssen (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.

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Video: Was Sie bei der Spaltung einer GmbH beachten müssen (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung)

Im deutschen Umwandlungsrecht können Sie Kapitalgesellschaften spalten und Personengesellschaften spalten. Es gibt hier drei Möglichkeiten: die Aufspaltung, die Abspaltung und die Ausgliederung. Ich erzähle Ihnen, wie das zivilrechtlich funktioniert, wie das alles steuerneutral vonstatten geht, was Sie in der Praxis beachten müssen und wie der Ablauf von ersten Idee hin bis zum Notartermin ist.

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1. Einleitung zum Thema Spaltung einer GmbH

Mein Name ist Christoph Juhn, Ich bin Steuerberater in Köln und unsere Kanzlei hat sich spezialisiert auf das Unternehmensteuerrecht, insbesondere auf die Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Und das ist Grund und Anlass, heute mit ihnen zu sprechen über die Spaltung von Kapitalgesellschaften und die Spaltung von Personengesellschaften.

Und wenn wir über die Spaltung reden, dann ist Spaltung ein Überbegriff für drei Sachen: erstens, für die Aufspaltung, zweitens, für die Abspaltung und drittens für die Ausgliederung.

2. Spaltung einer GmbH: die Abspaltung

Ich mache das mal an einem Beispiel. Der Mandant ist bei uns und der Mandant hat eine Gesellschaft, die A-GmbH als Beispiel. Die gehört ihm zu 100 %. Und in dieser A-GmbH sind zwei Wirtschaftsgüter drin: Wirtschaftsgut 1 und Wirtschaftsgut 2. Jetzt kann er diese Gesellschaft aufteilen. Wenn er diese Gesellschaft aufteilt, sieht das nachher wie folgt aus: Er hat einerseits die A-GmbH und andererseits die B-GmbH. In der A-GmbH ist Wirtschaftsgut 1 drin und hier ist Wirtschaftsgut 2 drin.

Das ist eine Abspaltung. Warum? Weil ich aus einer bestehenden Einheit das Wirtschaftsgut 2 abspalte auf eine B-GmbH. Die A-GmbH bleibt als solche bestehen mit Handelsregisternummer, mit Mitarbeitern, allem drum und dran. Nur alles was zu Wirtschaftsgut 2 gehört, das wird übertragen auf die B-GmbH.

Haben Sie Fragen zur
Spaltung einer GmbH?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. Spaltung einer GmbH: die Aufspaltung

Dann gibt es noch die Aufspaltung. In der Aufspaltung hat der Mandant dann auch wieder die A-GmbH mit Wirtschaftsgut 1 und Wirtschaftsgut 2. Nachdem ich aufgespalten habe, (…) die Zellstruktur sieht dann wie folgt aus: Er hat wieder 2 Gesellschaften. Aber jetzt hat er die C-GmbH und die B-GmbH. Die eine Wirtschaftsgut 1 und die anderer Wirtschaftsgut 2. Aufspaltung bedeutet also, dass ich das bestehende Rechtssubjekt, also die A-GmbH aufspalte in zwei komplett neue Einheiten.

4. Spaltung einer GmbH: die Ausgliederung

Und die dritte Art der Spaltung ist wie folgt: Er hat weiterhin die A-GmbH. Und die A-GmbH hat auch weiterhin das Wirtschaftsgut 1, aber das Wirtschaftsgut 2 übertrage ich jetzt nicht auf eine Schwestergesellschaft, sondern ich übertrage es auf eine Tochtergesellschaft. Dann habe die A-GmbH danach eine Tochtergesellschaft namens B-GmbH und die B-GmbH hat das Wirtschaftsgut 2. Das ist quasi eine Spaltung nach unten. Das ist keine Aufspaltung, keine Abspaltung, das ist eine Ausgliederung und das sind die drei Arten der Spaltung.

5. Steuerneutrale Spaltung einer GmbH

Erstens war die Abspaltung, zweitens die Aufspaltung, drittens die Ausgliederung. Und alles, was wir jetzt hier bereden – ich mache das anhand von Kapitalgesellschaften, also anhand von GmbHs – das gilt für Personengesellschaften vom Grundsatz her 1:1 genauso. Das heißt, wenn ich eine A-GmbH Spalte auf einem B und C, also aufspalte, dann kann die B und C-GmbH auch eine B und C-GmbH & Co. KG sein. Es kann aber auch sein, dass eine Gesellschaft, eine Kapitalgesellschaft ist, z.B. die B-GmbH und die C, ja, das soll eine C-GmbH & Co. KG sein. Das können Sie alles wild miteinander kombinieren und kreieren. Da sind Sie komplett frei. Das deutsche Recht ermöglicht Ihnen hier alles.

Von steuerrechtlicher Seite kann ich sagen, das funktioniert vom Grundsatz her immer steuerneutral. Es gibt ein paar Details: Es dürfen keine anderen Rechte gewährt werden außer Gesellschaftsrechten. Das bekommen wir hin. Das deutsche Besteuerungsrecht muss gewahrt werden, das bekommen wir auch hin. Aber eine wichtige Sache bei der Spaltung müssen Sie berücksichtigen, damit die steuerneutral funktioniert.

5.1. Die Bedeutung von Teilbetrieben bei der Aufspaltung und Abspaltung

Sie brauchen zwei Teilbetriebe bei der Aufspaltung und bei der Abspaltung. Ich habe ja geschrieben Wirtschaftsgut 1 und Wirtschaftsgut 2, das heißt, ein einzelner Kugelschreiber oder ein einzelnes Buch, das reicht nicht aus. Wir brauchen also einen kompletten Teilbetrieb. Ein Teilbetrieb ist ein in sich selbstständig lebensfähiger, ja geschäftliche Einheit.

Klassisches Beispiel ist eine Bäckerei mit 10 Filialen. Sind das jetzt 10 Teilbetriebe oder ist das nur ein großer Betrieb? Das hängt in der Praxis davon ab: ist jede Filiale selbstständig lebensfähig, produziert ihre eigenen Brötchen, hat ihre eigene Geschäftsleitung und kann die ohne die anderen neun Filialen auch selbstständig tätig sein? Wenn das der Fall ist, dann haben wir einen Teilbetrieb. Wenn es ein zentralen Backbetrieb gibt, eine zentrale Verwaltung und Geschäftsführung, die es für alle 10 managed, ja, dann kann nicht eine Filiale nicht selbstständig als selbständigen Organismus bezeichnen und dann ist es eben kein Teilbetrieb.

Das heißt aber auch, wir können im Voraus aus einem großen Betrieb bewusst 10 Teilbetriebe schaffen und dann spalten wir halt, sobald wir 10 Teilbetriebe geschaffen haben. Und nur wenn ich diese beiden Teilbetriebe habe, kann ich Steuerneutral spalten. Es muss mindestens ein Teilbetrieb in der A-GmbH zurückbleiben und ein Teilbetrieb muss auf die neue B-GmbH übergehen.

5.2. Keine Einschränkungen bei der Ausgliederung

Das gilt bei der Spaltung und Aufspaltung. Bei der Ausgliederung, also wenn die Mutter, also die A-GmbH etwas überträgt auf die Tochter, die B GmbH, da reicht es, wenn der komplette Betrieb oder ein Teilbetrieb von der A übergeht auf die B und das anschließend die A-GmbH leer ist und nur noch als Holding funktioniert. Da reicht es wirklich, wenn ich nur einen Betrieb habe und diesen einen Betrieb auf die Tochter B-GmbH übertrage.

Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt stellen

In diesem Video erklären wir Ihnen, wie Sie mit einem Antrag auf verbindliche Auskunft beim Finanzamt Rechtssicherheit erhalten können.

6. Wie die Spaltung einer GmbH in der Praxis abläuft

In der Praxis ist das ein ernsthaftes Problem zu beurteilen, was sind Teilbetriebe und was muss ich noch machen, um Teilbetriebe zu schaffen. Da gibt’s vertragliche Tricks für den Fall, dass man kein ja kein Teilbetrieb erreicht hat, dass man mit sogenannten Catch-it-all-Klauseln an dieser Stelle arbeitet. Das sind Details, da rufen Sie einmal an. Dazu beraten wir Sie ja dann gerne.

Wie funktioniert eine solche Spaltung in der Praxis? Die Spaltungsdokumente sind natürlich notariell zu beurkunden. Wir brauchen dann natürlich auch eine Schluss Bilanz der A-GmbH. Da müssen wir separieren, welche Vermögensgegenstände gehen über auf die B-GmbH. Das muss den Spaltungsdokumenten beim Notar beigefügt werden.

Solche Spaltungen macht man in der Regel 8 Monate bis zu 8 Monate rückwirkend. Das heißt, wenn ich eine Spaltungsbilanz auf den 31.12.2018 nehme, sollte ich bis zum 31. August 2019 beim Notar beurkundet haben und die Spaltung zum Handelsregister angemeldet haben.

Ja, Sie merken, wir machen viele Umwandlungsvorgänge in unserer Kanzlei. Schauen Sie mal auf unsere Website in unserem YouTube-Kanal. Da sehen Sie noch viele Beiträge zu anderen Arten der Umwandlung, der Spaltung im Detail und ähnlichem. Aber wenn Sie dazu fragen haben, wir beraten Sie. Wir begleiten Sie gerne bei Ihrem Umwandlungsvorhaben. (…) Rufen Sie gerne einmal an, wir vereinbaren dann einen Beratungstermin.


Steuerberater für Unternehmensbesteuerung

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung für Kapitalgesellschaften spezialisiert. Bei einer Spaltung von Kapitalgesellschaften schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

GmbH

  1. Allgemeine Beratung zu GmbH-Besteuerung (Gründung, Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Steuerreduktion bei Gewinnausschüttungen, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Individueller Rechtsformvergleich zwischen GmbH und GmbH & Co. KG
  3. Steueroptimierte Besteuerung der GmbH
  4. Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
  5. Strategische Beratung bei Kapitalgesellschaften (Erwerb eigener Anteile, disquotale Gewinnausschüttung, Organschaft, Holdingstrukturen etc.)

Umwandlungen

  1. Beratung zu sämtlichen Umwandlungsvorgängen (Einbringung, Verschmelzung, Formwechsel, Anteilstausch)
  2. Entwicklung individueller Gestaltungsmodelle im internationalen Steuerrecht, beim Unternehmenskauf/-verkauf und bei Umstrukturierungen)
  3. Ausarbeitung von Vermeidungsstrategien für den Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:


Lehrauftrag für Steuerrecht

Unsere besonderen Expertisen für das Umwandlungssteuerrecht werden auch durch die FOM Hochschule bestätigt. Steuerberater Christoph Juhn wurde dort zum Lehrbeauftragten für Steuerrecht berufen und lehrt seit dem Wintersemester 2013 die Veranstaltung „Grundlagen des Umwandlungssteuerrechts“. Das vorlesungsbegleitende Skript stellen wir Ihnen hier gerne vorab als Information zum kostenlosen Download zur Verfügung:

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Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.

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Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.

Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit

Wir erläutern den weiteren Ablauf und den Rahmen einer möglichen vollwertigen Erstberatung.

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