Ausgestaltung, Handlungsempfehlung

Safe-Harbour-Regelung erklärt

Die Safe-Harbour-Regelungen erleichtern die Umsetzung der globalen Mindeststeuer und reduzieren den Verwaltungsaufwand für Unternehmen.

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Safe-Harbour-Regelungen

Die OECD hat wichtige Dokumente zu globalen Mindesteuer veröffentlicht. Für deutsche Unternehmen sind insbesondere die temporären Safe-Harbour-Regelungen sehr bedeutend. Wir erklären diese Regelungen und was es dabei besonderes zu beachten gilt.

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Wir klären, wie künftig in Dubai Steuern zu zahlen sind.

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Inhaltsverzeichnis


1. Umsetzung der globalen Mindeststeuer

Die OECD Richtlinien zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung in Höhe von 15 % für multinationale Unternehmensgruppen mit Umsatzerlösen von mindestens EUR 750 Mio. wurden nunmehr auch in Deutschland umgesetzt. Die OECD veröffentlichte hierzu weitere wesentliche Dokumente durch das Inclusive Framework. Das Inclusive Framework enthält zwei öffentliche Konsultationspapiere zu den Themen „GloBE Information Return“ und „Tax Certainty“. Der GloBE Information Return betrifft die von den Unternehmen einheitlich einzureichende Erklärung zur Mindeststeuer. Tax Certainty betrifft hingegen die Streitbeilegung zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen. Bedeutend für die Unternehmen sind jedoch derzeit besonders die Erleichterungen im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer, sogenannte Safe-Harbour-Regelungen.

2. Safe-Harbour-Regelung

2.1. Definition

Die Safe-Harbour-Regelung ist eine Erleichterungsregelung für Unternehmen im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer. Sie soll den Unternehmen einen leichteren Einstieg in das neue globale Besteuerungsregime ermöglichen. Dies soll durch die Anwendung von drei Tests erfolgen. Folge ist die Herausnahme des Unternehmens aus der Erklärungspflicht für einen Übergangszeitraum von drei Jahren. Die Safe-Harbour-Regelung beinhaltet temporäre und permanente Vereinfachungen. In Deutschland ist die Safe-Harbour-Regelung in den §§ 78 ff. MinStG geregelt.

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2.2. Ausgestaltung der Safe-Harbour-Regelung

Die Safe-Harbour-Regelung beinhaltet drei Tests. Diese haben zum Ziel, den Aufwand für Konzerne in der Anfangszeit der globalen Mindeststeuer zu reduzieren. Erfüllt der Konzern für ein Hoheitsgebiet, in dem er in Form einer Gesellschaft oder Betriebsstätte tätig ist, einen der drei Tests, so muss sie keine aufwändige Berechnung für die effective tax rate durchführen. Im Rahmen der aufwändigen Berechnung müsste sie die Adjusted Covered Taxes dem GloBE Income gegenüberstellen. Ist die Safe-Harbour-Regelung hingegen einschlägig, so wird die Zusatzsteuer („Top-up Tax“) des entsprechenden Hoheitsgebiets mit Null EUR angenommen. Dennoch unterliegt die Gruppe in vollem Umfang den Regelungen der globalen Mindeststeuer und damit auch den Erklärungspflichten.

Nimmt die Gruppe in einem Jahr keine der temporären Safe-Harbour-Regelungen in Anspruch, so können auch für die folgenden Übergangsjahre die Safe-Harbour-Regelungen nicht in Anspruch genommen werden. Daher muss der Konzern dann auch für dieses Land die vollumfängliche Berechnung durchführen.

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2.3. Drei Tests

Die drei Tests sind der „De-minimis-Test“, der „Smiplified ETR-Test“ und der „Routine-Profits-Test“.

Der „De-minimis-Test“ ist erfüllt, wenn – auf Basis der Daten des Country-by-Country-Reports – kumulativ

  1. der Umsatz pro Hoheitsgebiet den Betrag von 10 Mio. € und
  2. der Vorsteuergewinn/-verlust den Betrag von 1 Mio. € nicht übersteigt.

Bei dem Simplified ETR-Test darf die effektive Steuerquote als Quotient von laufenden und latenten Steuern (per Jahresabschluss) pro Hoheitsgebiet und dem Vorsteuergewinn/-verlust per Hoheitsgebiet 15% (für 2023 und 2024) nicht unterschreiten.

Der Routine-Profits-Test ist erfüllt, wenn entweder in dem Hoheitsgebiet ein Vorsteuerverlust laut Country-by-Country-Report-Daten vorliegt oder der Substance Based Income-Inclusion-Betrag den Vorsteuergewinn laut Country-by-Country-Report pro Land übersteigt. Der Substance Based Income-Inclusion – substanzbasierter Freibetrag – ist effektiv eine Ausnahmeregelung für Ausgaben bezüglich Sachanlagen und Lohnkosten. In Deutschland ist der substanzbasierte Freibetrag in den §§ 58 ff. MinStG geregelt.

Berechnungsgrundlage ist in allen drei Fällen bei den temporären Safe-Harbour-Regelungen der qualifizierte Country-by-Country-Report. Bei den permanenten Safe-Harbour-Regelungen hingegen ist die Berechnungsgrundlage eine andere.

Der Country-by-Country-Report nimmt daher erheblich an Bedeutung zu. Daher ist nunmehr sicherzustellen, dass auch diese Daten entsprechend der OECD-Vorgaben verlässlich zutreffend ermittelt wurden. Der Prozess der Erstellung der Daten muss überdies beschleunigt werden. Für die Frage, ob in bestimmten Ländern im Erstjahr 2024 einer der drei Tests erfüllt ist, sind nämlich die Daten aus 2024 maßgeblich. Je früher die Daten vorliegen, desto eher besteht Gewissheit für welche Länder die Compliance im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer vollumfänglich stattfinden muss.

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3. Handlungsempfehlungen zur Safe-Harbour-Regelung

Den betroffenen Konzernen ist zu empfehlen, für eine erste Abschätzung der künftig einzubeziehenden Länder eine Simulation der Safe-Harbour-Regelung vorzunehmen. In Abhängigkeit zu der Ausgangssituation und der Qualität der Daten kann die Ausrichtung des aktuell laufenden oder erst noch zu startenden Compliance erfolgen.

Doch, selbst wenn viele Länder einen der drei Tests bestehen, muss in der Regel dennoch für einige Länder auch künftig eine vollumfängliche Berechnung durchgeführt werden. Entsprechendes ergibt sich, wenn die Safe-Harbour-Regelung nicht in Anspruch genommen wurde. Daher ist trotz Einführung der Safe-Harbour-Regelung in vielen Fällen weiterhin eine konzernweite Implementierung der Prozesse nötig. Jedenfalls begründet aber die notwendige Integration der Safe-Harbour-Prüfung weiteren Verwaltungsaufwand.


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