Das Substanzwertverfahren zur Unternehmensbewertung

Das Substanzwertverfahren zur Unternehmensbewertung erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.

Online-Termin
Webinar

Bekannt aus

handelsblatt
ZDF_logo-sw
bundesfinanzakademie
springer-professional
wirtschafts-woche
greator
westfaelischeranzeiger
venturecapital
UNITEDNETWORKER
Umweltdialog
tzonline
Stern
StartupValley
springerprofessional
Soester_Anzeiger
StartingUp
stahleisen
Schwaebische_Zeitung
Schlitzer_Bote
sauerlandkurier
ruhr24
rotenburgerrundschau
rosenheim
Publicus
ptmagazin
Produktionsleiter
portalderwirtschaft
Personalleiter
onpulson
offenbachpost
oberhessischezeitung
Oberbayrisches-Volksblatt
networkkarriere
netcoo
muenchnermerkur
mittelstandcafe
metall-markt
meineanzeigenzeitung
Markt-und-Mittelstand
marbachacademy
Mannheim24
mangfall24
lindauerzeitung
leinetal24
Lauterbacher_Anzeiger
kurierverlag
kryptomagazin
kreiszeitung
Kreisbote
Kinzigtal_Nachrichten
kfzbetrieb
keysalekabine
itp
itdaily
ipmittelstand
innsalzach
industr
Huenfelder_Zeitung
HNA
hersfelder-Anzeiger
heiseonline
Heidelberg24
haufe
hasselwander
Hanauer_Anzeiger
hallomuenchen
Gruenderszene
graenzbote
gmuender-tagespost
gmbhchef
gmb
giesseneranzeiger
Gastgewerbe-Magazin
fundscene
Fuldaer_Zeitung
frankfurterneuepresse
fondsprofessionell
firmenautoonline
finanzwelt
fehmarn24
expertenreport
expertennetzwerk
expat
Econo
ecommercemagazin
dup
digitalbusiness
dienews
Deutschlandfunk
dasgelbeblatt
computerweekly
cloudcomputing
chbeckonline
cash
capital
bw24
buzzfeed
business-punk
businessbike
bild

Das Substanzwertverfahren zur Unternehmensbewertung

Das Substanzwertverfahren ist eine Methode zur Unternehmensbewertung. So steht hierbei die Berechnung aller einzelnen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem jeweiligen gemeinen Wert im Vordergrund. Dem hingegen bleiben immaterielle Wirtschaftsgüter, für die es keine Bilanzwerte oder andere direkt nachvollziehbare Ansätze gibt, beim Substanzwertverfahren unberücksichtigt. Dabei sieht das Bewertungsgesetz, das unter anderem die Bewertung von Unternehmen regelt, das Substanzwertverfahren als ergänzende Bewertungsmethode vor. Denn der durch das Substanzwertverfahren ermittelte Unternehmenswert ist stets dann maßgebend, wenn andere Bewertungsmethoden geringere Unternehmenswerte feststellen. Somit gilt der Substanzwert eines Unternehmens für steuerliche Zwecke als Mindestwert. Einzig der tatsächlich durch einen Verkauf feststellbare Wert eines Unternehmens vermag einen geringeren Ansatz für den Unternehmenswert zu rechtfertigen.

Unser Video: Unternehmensbewertung:
Vereinfachtes Ertragswertverfahren vs. IDW S1 Gutachten

In diesem Video erklären wir diverse Methoden zur Bewertung von Unternehmen.

Inhaltsverzeichnis


1. Das Substanzwertverfahren: Hintergründe

Bei der wissenschaftlichen Untersuchung zur Bestimmung von Werten war der Substanzwert von Anfang an eine wichtige Kenngröße. Zwar trifft dies auf eine Vielzahl von Bewertungsobjekten zu, doch soll uns in erster Linie der Substanzwert eines Unternehmens interessieren. Um diesen zu bestimmen, hat man frühzeitig das Substanzwertverfahren propagiert. Doch hat das Substanzwertverfahren gegenüber weiteren Alternativen einige Nachteile, weil sie eben nur Substanzielles erfasst. Trotzdem kommt dem Substanzwertverfahren weiterhin große Bedeutung als Bewertungsmethode zu, weil es zumindest die materiellen Werte eines Unternehmens erfasst. Somit ermittelt das Substanzwertverfahren mit dem Substanzwert eine Basisgröße zum Unternehmenswert. Der Vorteil hierbei ist denn auch, dass das Substanzwertverfahren leicht anwendbar ist.

2. Das Substanzwertverfahren: Steuerrechtliche Grundlagen

Dennoch nimmt auch das Steuerrecht Bezug auf das Substanzwertverfahren. Insbesondere bei der Unternehmensbewertung fällt dem Substanzwertverfahren eine wichtige Rolle zu. Denn das Substanzwertverfahren liefert den Mindestwert, den ein Unternehmen für steuerliche Zwecke vorweisen soll (§ 11 Absatz 2 Satz 3 BewG). Allerdings hat insbesondere das vereinfachte Ertragswertverfahren generell vorrangige Geltung bei der Unternehmensbewertung. Dabei kommt das Substanzwertverfahren beispielsweise bei der Unternehmensbewertung im Rahmen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie bei der Wegzugsbesteuerung zur Anwendung. Aber auch bei der Liquidation von Unternehmen spielt das Substanzwertverfahren für steuerliche Zwecke eine wichtige Rolle.

Haben Sie Fragen zur
Unternehmensbewertung?

Unsere Kanzlei hat sich hierauf besonders spezialisiert. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten:

3. So wendet man das Substanzwertverfahren an

3.1. Das Substanzwertverfahren im Steuerrecht

Das Substanzwertverfahren stellt die simpelste Methode zur Unternehmensbewertung dar. Hierbei geht es um die Feststellung des Unternehmenswertes zu einem bestimmten Stichtag. Im Prinzip geht es darum, dass man alle zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter eines Unternehmens mit ihrem gemeinen Wert als Summe erfasst. Außerdem finden auch andere aktivierte Vermögenswerte des Unternehmens hierbei Beachtung. Davon zieht man in einem zweiten Schritt alle Verbindlichkeiten und Schulden des Unternehmens ab. Auf diese Weise erhält man als Resultat den Substanzwert des Unternehmens.

3.2. Das Substanzwertverfahren beim Verkauf eines Unternehmens

Weiterhin kann man das Substanzwertverfahren gezielt darauf ansetzen, um für ein zum Verkauf stehendes Unternehmen einen Wert zu ermitteln. So gilt für das Substanzwertverfahren in diesem Fall die Annahme, dass ein fiktiver Erwerber des zu bewertenden Unternehmens dieses zukünftig fortführt. Folglich ist es relevant, welche Wirtschaftsgüter für die tatsächlich geplante Fortführung des Unternehmens von Bedeutung sind. Denn nur diese erfasst dann das Substanzwertverfahren. Deshalb muss man bei einer derartigen Anwendung des Substanzwertverfahrens auch eine Untersuchung der zukünftigen Verwendung der Wirtschaftsgüter vornehmen.

Für Sie ebenfalls interessant:
Immobilien nach IFRS bewerten: Maximierung von Eigenkapital & Gewinn in der Bilanz

In diesem Video erklären wir, wie man Immobilien nach dem internationalen Standard IFRS bewertet.

4. Welchen Beschränkungen unterliegt das Substanzwertverfahren?

Da das Substanzwertverfahren im Grunde die Wiederbeschaffung der einzelnen im Betriebsvermögen liegenden Wirtschaftsgüter simuliert, bleiben alle anderen Werte, die ein Unternehmen ebenfalls haben mag, außer Ansatz. Insbesondere der Firmenwert oder andere immaterielle Wirtschaftsgüter sind folglich vom Substanzwert ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist das Substanzwertverfahren ja auch nur als Vergleichsmethode, um den Mindestwert eines Unternehmens festzustellen, im Steuerrecht etabliert. Denn wenn man den tatsächlichen gemeinen Wert, zumindest aber den zukünftigen Ertragswert kalkulatorisch oder auf andere Weise ermitteln kann, dann ist dieser Unternehmenswert deutlich realistischer als der Substanzwert.

Dennoch mag auch das Substanzwertverfahren seine eigene Berechtigung haben. Denn in Unternehmen, deren Wert zu einem bei Weitem überwiegenden Teil auf Anlagevermögen basiert (zum Beispiel Grundstücke, Anlagen, Maschinen, Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe), entspricht das Ergebnis durch Berechnung im Substanzwertverfahren durchaus recht genau dem gemeinen Wert des Unternehmens. Dabei gilt dies beispielsweise für Immobiliengesellschaften oder für Unternehmen, die vornehmlich Handel mit Gegenständen von hohem Wert betreiben.

Wenn man allerdings auch einen großen Kundenstamm hat oder beispielsweise über einen großen Mitarbeiterstab sowie darin liegendes Fachwissen verfügt, dann sind all dies Positionen, die keine Bedeutung beim Substanzwertverfahren haben. Dennoch sollten diese immateriellen Unternehmenswerte in die Unternehmensbewertung mit einfließen. Tatsächlich ist das vereinfachte Ertragswertverfahren dafür durchaus geeignet, weil es indirekt diese immateriellen Werte über die Erträge, die dieser Bewertungsmethode zugrunde liegen, erfasst. Dadurch kann man auch ganz allgemein den immateriellen Wert eines Unternehmens anhand der Differenz zwischen den durch die beiden Bewertungsmethoden festgestellten Unternehmenswerten ablesen.


Steuerberater für Unternehmensbewertungen

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum Unternehmensteuerrecht spezialisiert. Bei Fragen zur Unternehmensbewertung schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

GmbH

  1. Steueroptimierung bei Gewinnausschüttungen (Kapitalertragsteuer und Teileinkünfteverfahren)
  2. Steuervorteile der Immobilien-GmbH

Unternehmenskauf

  1. Beratung beim Unternehmenskauf (Verkauf GmbH, Verkauf GmbH & Co. KG, Nutzung von Verlustvorträgen)
  2. Beratung beim Unternehmensverkauf (Vorteile bei Share Deal & Asset Deal)

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln und Bonn gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz.


 

Erstberatungs_Termin

Ihr kostenloser Abstimmungstermin – Klarheit für Ihre steuerliche Situation

15 Minuten Mehrwert. Unverbindlich. Persönlich. Individuell für Ihre Situation.

Ihre Ausgangssituation verstehen

Wir erfassen Ihre aktuelle steuerliche und unternehmerische Situation und verschaffen uns einen ersten Überblick über Ihr Anliegen.

Prüfung Ihres Beratungsbedarfs

Gemeinsam klären wir, welche steuerlichen Fragestellungen im Fokus stehen und ob eine weitergehende Beratung sinnvoll sein kann.

Passende Experten und Lösungswege

Sie erfahren, wie ein möglicher Beratungsprozess aussehen kann und welche Experten innerhalb unserer Kanzlei Sie unterstützen können.

Klarheit über Aufwand und Zusammenarbeit

Wir erläutern den weiteren Ablauf und den Rahmen einer möglichen vollwertigen Erstberatung.

Online-Termin buchen