BEPS-Projekt

Steuerglossar

In diese Glossar-Eintrag erklären wir, was das BEPS-Projekt ist und welche Regelungen es in Folge dessen gibt.

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BEPS-Projekt

Das Wichtigste in Kürze

Das BEPS-Projekt zielt auf eine faire und transparentere globale Besteuerung ab. Es adressiert die Herausforderungen der modernen Wirtschaft und soll sicherstellen, dass Gewinne dort besteuert werden, wo die wirtschaftlichen Aktivitäten und die Wertschöpfung tatsächlich stattfinden. Durch die Zusammenarbeit von OECD, G20 und den teilnehmenden Ländern setzt das BEPS-Projekt neue Standards im internationalen Steuerrecht und trägt zur Bekämpfung von Steuervermeidung bei.


Was ist das BEPS-Projekt?

Das BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting) ist eine Initiative der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20-Staaten. Sie zielt darauf ab, Steuervermeidung durch multinationale Unternehmen zu bekämpfen. Diese Unternehmen nutzen oft legale Schlupflöcher und Lücken im internationalen Steuerrecht, um ihre Steuerlast zu minimieren. BEPS steht für Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung. Das Projekt bezieht sich auf Strategien, die darauf abzielen, steuerpflichtige Gewinne in Niedrigsteuerländer oder steuerlich günstige Jurisdiktionen zu verlagern, um die steuerlichen Belastungen in Hochsteuerländern zu reduzieren.

Das BEPS-Projekt wurde 2013 als Folge der Finanzkrise 2008 ins Leben gerufen. Die OECD und die G20 erkannten, dass bestehenden internationale Steuervorschriften nicht mit der zunehmenden Globalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft Schritt halten. Ziel des Projekts ist es daher, die Lücken und Unstimmigkeiten im internationalen Steuerrecht zu schließen, die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung ermöglichen.

Das BEPS-Projekt enthält einen Aktionsplan. Dieser umfasst 15 Aktionspunkte, die spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung vorsehen. Dabei gehören zu den wichtigsten Aktionspunkten :

  1. Digitale Wirtschaft: Entwicklung von Ansätzen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft.
  2. Hybride Gestaltungen: Das BEPS-Projekt beinhaltet Maßnahmen zur Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen, die zu doppelter Nichtbesteuerung führen.
  3. Kontrollierte ausländische Gesellschaften (CFC-Regeln): Stärkung der CFC-Regeln, um unbesteuerte ausländische Einkünfte zu besteuern.
  4. Zinsschranke: Begrenzung des Abzugs von Zinsaufwendungen zur Vermeidung von Gewinnverkürzung.
  5. Schädliche Steuerpraktiken: Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und Förderung von Transparenz.
  6. Verrechnungspreise: Überarbeitung der Verrechnungspreisleitlinien, um sicherzustellen, dass Gewinne dort besteuert werden, wo die wirtschaftliche Aktivität stattfindet.
  7. Offenlegungspflichten: Einführung von Regeln zur Offenlegung aggressiver Steuerplanungsmodelle.
  8. Verhinderung des Missbrauchs von Doppelbesteuerungsabkommen: Maßnahmen zur Vermeidung des missbräuchlichen Einsatzes von DBA.
  9. Streitbeilegung: Verbesserung der Mechanismen zur Streitbeilegung im Bereich der internationalen Besteuerung.

Das BEPS-Projekt ist auf nationaler und internationaler Ebene umgesetzt. Viele Länder haben die Empfehlungen der OECD aber schon in ihre nationalen Steuergesetze integriert. Ein bedeutender Meilenstein in der Umsetzung ist zudem das Multilaterale Instrument (MLI). Dieses OECD-Musterabkommen modifiziert Doppelbesteuerungsabkommen, um die BEPS-Empfehlungen zu berücksichtigen.

Das BEPS-Projekt hat jetzt schon spürbare Wirkung. Beispielsweise sind Multinationale Unternehmen gezwungen, ihre Steuerstrategien zu überdenken und transparenter zu gestalten. Es gibt jedoch auch Kritik, dass einige Maßnahmen nicht weit genug gehen und dass die Umsetzung in einigen Ländern langsam voranschreitet.

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