Controlled Foregin Company erklärt

Steuerglossar

In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, was Controlled Foreign Company meint und welche Bedeutung es im Steuerrecht hat.

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Controlled Foregin Company

Das Wichtigste in Kürze

Die Controlled Foreign Company Regeln verhindern die Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer, indem passive Einkünfte ausländischer Tochtergesellschaften, die von inländischen Unternehmen beherrscht werden, bereits im Sitzstaat des Mutterunternehmens besteuert werden. Diese Vorschriften, basierend auf internationalen Standards wie OECD-BEPS und der EU-ATAD-Richtlinie. Sie sichern eine faire Besteuerung, indem sie Gewinne dort erfassen, wo die wirtschaftliche Wertschöpfung erfolgt.


Was ist die Controlled Foreign Company?

Controlled Foreign Company (CFC), übersetzt als beherrschte ausländische Gesellschaft, ist ein Konzept im internationalen Steuerrecht. Es zielt darauf ab, die Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer zu verhindern. Die Controlled Foreign Company-Regeln sollen sicherstellen, dass Einkünfte ausländischer Tochtergesellschaften, die in Ländern mit günstigen Steuersätzen ansässig sind, im Sitzstaat des Mutterunternehmens besteuert werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In Deutschland sind die § 7 ff. des Außensteuergesetzes (AStG) maßgeblich, sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung. Sie basieren auf internationalen Standards wie der OECD-Initiative BEPS (Base Erosion and Profit Shifting).

Eine beherrschte ausländische Gesellschaft im Sinne der Controlled Foreign Company Regeln liegt vor, wenn ein inländischer Steuerpflichtiger direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Anteile an einer ausländischen Gesellschaft hält und diese in einem Niedrigsteuerland ansässig ist. Ein Land gilt als Niedrigsteuerland, wenn der effektive Steuersatz unter 15 Prozent liegt (§ 8 Absatz 5 AStG). Zudem müssen die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft sogenannte passive Einkünfte darstellen. Passive Einkünfte umfassen beispielsweise Zinsen, Lizenzgebühren, Dividenden oder Gewinne aus Finanzgeschäften, die nicht durch aktive wirtschaftliche Tätigkeit entstehen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Gewinn der ausländischen Gesellschaft nicht erst bei Ausschüttung besteuert. Die Besteuerung erfolgt dann bereits im Sitzstaat des Mutterunternehmens erfasst. Dieser ist der Hinzurechnungsbetrag dem steuerpflichtigen Einkommen hinzuzurechnen (§ 7 AStG). Dabei handelt es sich um eine fiktive Besteuerung, unabhängig davon, tatsächlich eine Ausschüttung der Einkünfte erfolgt.

Die Controlled Foreign Company Regeln dienen dazu, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten einzuschränken, durch die Unternehmen Gewinne in Niedrigsteuerländer verlageren. Unternehmen nutzen häufig komplexe Strukturen, um passive Einkünfte wie Lizenzgebühren oder Zinsen in Ländern mit geringen Steuersätzen zu versteuern. Die Kosten können sie dann jedoch in Hochsteuerländern absetzen.

Die Einführung der Controlled Foreign Company Regeln wurde durch internationale Standards wie die OECD-BEPS-Maßnahmen und die EU-Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) harmonisiert. Sie stellen sicher, dass Gewinne dort der Besteuerung unterliegen, wo die tatsächliche Wertschöpfung erfolgt. Dadurch tragen zu einer faireren internationalen Steuerordnung bei, indem sie Gewinnverlagerung und Steuervermeidung bekämpfen.

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