Sonderausgaben erklärt
Steuerglossar
In diesem Glossar-Eintrag erklären wir, was Sonderausgaben sind, welche Ausgaben darunter fallen und wie sie die Steuerlast reduzieren.
Bekannt aus
Sonderausgaben
Das Wichtigste in Kürze
Sonderausgaben sind private Ausgaben, die steuerlich absetzbar sind und das zu versteuernde Einkommen mindern. Sie fördern gesellschaftlich gewünschte Ziele wie Altersvorsorge, Krankheitsabsicherung, gemeinnütziges Engagement und familiäre Unterstützung.
Was sind Sonderausgaben?
Sonderausgaben sind ein zentraler Bestandteil des deutschen Steuerrechts und ermöglichen es Steuerpflichtigen, bestimmte private Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und reduzieren somit die Steuerlast. Hintergrund ist das subjektive Nettoprinzip. Geregelt sind sie in § 10 EStG.
Im Gegensatz zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten, die direkt mit der Erzielung von Einkünften verbunden sind, betreffen Sonderausgaben private Lebensbereiche. Der Gesetzgeber erkennt sie dennoch an, da sie häufig gesellschaftlich erwünschte Ziele fördern, wie etwa die Altersvorsorge, die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen oder die Absicherung im Krankheitsfall.
Zu den Sonderausgaben gehören unter anderem Altersvorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder zur Rürup-Rente. Diese sind abzugsfähig, allerdings nur bis zu einem jährlich festgelegten Höchstbetrag. Auch die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung zählen zu den unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben, sofern sie die grundlegende Absicherung betreffen. Zusatzleistungen wie Zahnzusatzversicherungen fallen jedoch nicht darunter.
Daneben gibt es beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben, die nur bis zu bestimmten Obergrenzen steuerlich berücksichtigt werden können. Hierzu zählen beispielsweise die gezahlte Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige, kirchliche oder politische Organisationen. Spenden an gemeinnützige Organisationen dürfen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden. Für politische Spenden gelten gesonderte Höchstgrenzen.
Ein weiteres Beispiel ist das Schulgeld: Eltern können 30 Prozent des gezahlten Schulgeldes für private Schulen absetzen, maximal jedoch 5.000 Euro im Jahr, sofern diese Schulen zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen. Auch Unterhaltsleistungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner können steuerlich geltend gemacht werden.
Wenn Steuerpflichtige keine oder nur geringe Sonderausgaben haben, berücksichtigt das Finanzamt automatisch einen Sonderausgaben-Pauschbetrag. Dieser beträgt 36 Euro pro Person und 72 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.
Viele Sonderausgaben sind jedoch an Nachweispflichten gebunden. Belege wie Spendenquittungen oder Beitragsbescheinigungen müssen eingereicht werden, damit das Finanzamt die Aufwendungen anerkennt. Sonderausgaben bieten somit nicht nur steuerliche Vorteile, sondern fördern auch sozial und gesellschaftlich wünschenswerte Aktivitäten und Ausgaben wie die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen, die Altersvorsorge und familiäre Solidarität.
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