wie wird bei einem unterjährigen Wegzug ins Ausland besteuert?

Steuern beim Auswandern

Ein Wegzug ins Ausland kann attraktive persönliche und berufliche Vorteile bieten, sollte jedoch auch aus steuerlicher Sicht sorgfältig geplant werden. Insbesondere ein unterjähriger Wegzug kann zu komplexen steuerlichen Folgen führen und erfordert daher besondere Aufmerksamkeit.

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Steuern bei einem unterjährigen Wegzug ins Ausland

Die Entscheidung für einen Wegzug ins Ausland kann von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst werden, die sowohl persönliche als auch berufliche Aspekte umfassen, wie beispielsweise niedrigere Lebenshaltungskosten oder ein angenehmeres Klima. Der unterjährige Wegzug ins Ausland kann jedoch zu erheblichen steuerlichen Konsequenzen bei den Steuern führen, die sorgfältig bedacht werden sollten.

Unser Video: Wegzug nach Spanien

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In diesem Video erklären wir, was Sie über das Steuerrecht in Spanien wissen sollten, wenn Sie dorthin auswandern möchten.

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Inhaltsverzeichnis


1. Steuern bei unterjährigem Wegzug ins Ausland – Einleitung

Wichtig für die Besteuerung ist die Steuerpflicht. Hierbei ist in Deutschland zwischen der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht zu unterscheiden.

1.1. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht liegt nach § 1 Absatz 1 Satz 1 EStG vor, wenn eine natürliche Person im Inland, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unbeschränkten Steuerpflicht greift das sogenannte Welteinkommensprinzip, und die gesamten weltweiten Einkünfte der steuerpflichtigen Person sind Einkommensteuerpflichtig im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

1.2. Die beschränkte Einkommensteuerpflicht

Die beschränkte Einkommensteuerplicht liegt vor, wenn eine Person nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, jedoch inländische Einkünfte bezieht. Inländische Einkünfte sind im § 49 EStG geregelt. Es handelt sich grundsätzlich um solche Einkünfte, die aus Tätigkeiten stammen, die in Deutschland ausgeübt oder verwertet werden. Die beschränkte Steuerpflicht bedeutet nun, dass nur die inländischen Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen.

1.3. Unterschiede der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht

Unbeschränkt Steuerpflichtige genießen dabei umfangreiche steuerliche Vorteile: Sie können das komplette Spektrum an Steuerfreibeträgen wie Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag nutzen und haben weitreichende Abzugsmöglichkeiten für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Im Gegensatz dazu unterliegen beschränkt steuerpflichtige einer deutlich eingeschränkteren steuerlichen Behandlung. Ihre Steuerpflicht bezieht sich ausschließlich auf in Deutschland erzielte Einkünfte, und ihnen stehen nur begrenzt steuerliche Abzugsmöglichkeiten zur Verfügung.

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2. Steuern bei unterjährigem Wegzug ins Ausland: Einkommensteuer

Bei einem unterjährigen Wegzug ins Ausland kommt es zu einem sogenannten „Splitting des Steuerjahres“. Dies bedeutet, dass das Steuerjahr in zwei Teile aufgeteilt wird: den Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland bis zum Wegzugsdatum und den Zeitraum der beschränkten Steuerpflicht danach. Für den ersten Zeitraum werden alle weltweiten Einkünfte in Deutschland besteuert, während im zweiten Zeitraum nur noch bestimmte inländische Einkünfte der deutschen Besteuerung unterliegen. Diese Aufteilung kann erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast haben, da beispielsweise der Grundfreibetrag und andere Freibeträge nur anteilig berücksichtigt werden. Aus Vereinfachungsgründen muss jedoch nur eine Steuererklärung für den gesamten Zeitraum abgegeben werden.

3. Steuern bei unterjährigem Wegzug ins Ausland: Sozialversicherung und Renten

Der unterjährige Wegzug ins Ausland hat bedeutende Auswirkungen auf den Sozialversicherungsstatus und die Rentenansprüche. In der Regel endet die Versicherungspflicht in den deutschen Sozialversicherungssystemen mit dem Wegzug. Dies betrifft die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Je nach Zielland und Beschäftigungssituation können neue Versicherungspflichten entstehen, insbesondere innerhalb der EU aufgrund von Sozialversicherungsabkommen. Für die Rentenansprüche ist entscheidend, ob weiterhin Beiträge in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt werden. Ohne weitere Einzahlungen bleiben zwar erworbene Ansprüche bestehen, aber es erfolgt keine weitere Steigerung. Bei Rentenbezug im Ausland können je nach Land Einschränkungen oder Kürzungen auftreten – oder Steuervorteile entstehen, etwa in Griechenland.

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4. Steuern bei unterjährigem Wegzug ins Ausland: Besteuerung im Zielland

Bei einem Wegzug ins Ausland ist es wichtig, die möglichen Vermögensteuern im neuen Wohnsitzland zu berücksichtigen. Im internationalen Vergleich gilt Deutschland als „Niedrigsteuerland“ in Bezug auf Vermögensteuern, mit einer Belastung von weniger als einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Einige Länder wie Großbritannien, USA, Kanada, Japan und Frankreich haben deutlich höhere Quoten aus der Vermögensbesteuerung, die zwischen drei und dreieinhalb Prozent des BIP ausmachen. Dies liegt oft an einer stärkeren Belastung von Immobilieneigentum in diesen Ländern. In der Schweiz beispielsweise wird in einigen Kantonen eine Vermögensteuer für natürliche Personen erhoben. Es ist daher ratsam, die spezifischen Regelungen im Zielland sorgfältig zu prüfen, da sie erheblich von der deutschen Praxis abweichen können.

Als Unternehmer nach Dubai auswandern

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In diesem Video zeigen wir, wie ein deutscher Unternehmer sich nach seinem Wegzug nach Dubai auf die neue Situation eingestellt hat.

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5. Steuern bei unterjährigem Wegzug ins Ausland – Fazit

Ein unterjähriger Wegzug ins Ausland bringt komplexe steuerliche Konsequenzen mit sich, die sorgfältige Planung erfordern. Der Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht, das Splitting des Steuerjahres und mögliche Änderungen im Sozialversicherungsstatus sind zentrale Aspekte, die beachtet werden müssen. Zudem können im neuen Wohnsitzland andere steuerliche Regelungen, insbesondere bei der Vermögensbesteuerung, gelten. Um finanzielle Nachteile zu vermeiden und von möglichen Vorteilen zu profitieren, ist eine frühzeitige und umfassende steuerliche Beratung unerlässlich. Nur so kann man die individuellen Umstände berücksichtigen und eine optimale steuerliche Strategie für den Wegzug entwickeln.


Steuerberater für grenzüberschreitende steuerliche Sachverhalte

Unsere Kanzlei hat sich besonders auf die steuerrechtliche Gestaltungsberatung zum internationalen Steuerrecht spezialisiert. Beim Wegzug ins Ausland schätzen Mandanten unser Know-how beispielsweise in folgenden Bereichen:

Internationales Steuerrecht – Privat

  1. Überlegungen zur Einschränkung der Personenfreizügigkeit durch Anfall der Wegzugsteuer
  2. Informationen zu europäischen Maßstäben bei der Missbrauchsvermeidung
  3. Beratung zum Home Office im Ausland
  4. Informationen zum Steuerrecht in ausländischen Steuerregimen (zum Beispiel Mauritius, Schweden, Trinidad und Tobago)
  5. Ganzheitliche Beratung zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG

Internationales Steuerrecht – Unternehmen

  1. Erläuterungen zu den Safe Harbour-Regelungen
  2. Begleitung bei der Bestimmung steueroptimierter internationaler Verrechnungspreise
  3. Abwägung zur Gründung von internationalen Holdingstrukturen

Hierzu stehen Ihnen unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an den Standorten Köln, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Dubai (VAE) gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Zudem beraten wir deutschlandweit per Telefon und Videokonferenz:


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