Dissertation von Prof. Dr. Christoph Juhn: Thema und Durchführung der Arbeit
Dissertation von Prof. Dr. Christoph Juhn: Thema und Durchführung der Arbeit erfordert steuerliches Fachwissen und strukturelles Verständnis – genau diese Kombination bringen wir in unserer Beratung zusammen.
Bekannt aus
Dissertation von Prof. Dr. Christoph Juhn: Thema und Durchführung der Arbeit
In diesem Beitrag finden Sie einige Informationen und Erläuterungen rund um die Dissertation von Herrn Prof. Dr. Christoph Juhn. Dabei betrifft dies weniger die inhaltliche Themensetzung der Dissertation, sondern viel mehr die Umstände wo und wie er diese geschrieben hat.
1. Einleitung
Häufig erreichen uns Anfragen zur Dissertation von Herrn Prof. Dr. Christoph Juhn. Dabei umfassen diese Anfragen Auskünfte zu Ort, Zeit sowie auf andere Rahmenbedingungen seiner Dissertation. Deswegen möchten wir hier einmal darauf eingehen und einige nützliche Informationen zur Dissertation von Herrn Prof. Dr. Juhn liefern.
2. Die Dissertation
2.1. Erstellen der Dissertation
Herr Juhn hatte die Dissertation im Jahr 2020 mit dem Thema „Grenzüberschreitende Einbringungen in Kapitalgesellschaften: Europarechtsbedingte Ertragsteuerneutralität in Steuerentstrickungsfällen“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, unter der Aufsicht seiner Betreuerin und Referentin Prof. Dr. Johanna Hey, fertiggestellt und anschließend erfolgreich verteidigt. Hierfür verlieh ihm die Universität zu Köln noch im Jahr 2020 die Doktorwürde. Tatsächlich hatte Herr Prof. Dr. Juhn bereits im April 2012 als Doktorand unter Prof. Dr. Johanna Hey mit der Erstellung der Dissertation begonnen.
An der Doktorarbeit schrieb er also fast acht Jahre lang. Dabei ist dies durchaus verständlich, denn Herr Prof. Dr. Juhn hatte in der Zwischenzeit das Steuerberaterexamen abgelegt (Jahrgang 2012/2013) sowie im Jahr 2015 die Kanzlei JUHN Partner GmbH gegründet.
2.2. Thema und Inhalt der Dissertation
Das Thema der Dissertation „Grenzüberschreitende Einbringungen in Kapitalgesellschaften: Europarechtsbedingte Ertragsteuerneutralität in Steuerentstrickungsfällen“ lässt sich wie folgt zusammenfassen:
„Durch die Überführung von Wirtschaftsgütern, den Wegzug von Gesellschaften oder grenzüberschreitende Umwandlungen werden Wirtschaftsgüter aus der deutschen Steuerhoheit entstrickt und einer ausländischen Betriebsstätte zugeordnet. Der Autor zeigt, dass im Lichte der Rechtsprechung des BFH vom 17. Juli 2008 (Az. I R 77/06) das deutsche Besteuerungsrecht trotz solcher Entstrickungsfälle regelmäßig erhalten bleibt und eine vorzeitige Besteuerung durch die im Jahr 2010 eingeführten Regelungsbeispiele (§ 4 Abs. 1 S. 4 EStG und § 12 Abs. 1 S. 2 KStG) europarechtlich nicht gerechtfertigt werden kann, weshalb die Normen nicht europarechtskonform sind. Zudem sind grenzüberschreitende Einbringungen nicht an den Vorgaben der Niederlassungsfreiheit, sondern an denen der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen, sodass auch Drittstaateneinbringungen Steuerneutralität zu gewähren ist.“
Zu finden ist die Dissertation beim Peter Lang-Verlag unter der ISBN 978-3-631-82086-5.
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